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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mion moin.

Der Bruder und die Schwägerin meiner Freundin haben folgendes Problem:

Deren Vermieterin hat Ihnen Mitte September wegen Eigenbedarf gekündigt, was die Beiden auch so angenommen haben.
Da die beiden Pareien sich allerdings gut kennen, haben Sie das in einem Gespräch geklärt, es wurde nichts schriftlich vereinbart. Es wurde nur in etwa gesagt: " Ich brauche die Wohung, sucht Euch bitte was neues, lasst Euch aber ruhig Zeit bis Ihr was vernünftiges habt".
Natürlich haben Sie sich dann nach ner neuen Wohnung umgeschaut und auch was zum 1.12. gefunden. Das war der Vermieterin dann allerdings zu kurzfristig. Sie will das lieber zum 31.12..

Nun die Frage: Gilt die Kündigungsfrist nur für den der Kündigt oder auch für den Gekünigten? D.h. hätte die Vermieterin Anspruch auf die Dezembermiete, auch wenn Die Familie da garnicht mehr wohnt oder können die in der Zeit umziehen wann Sie wollen ohne Verluste zu haben?
Stichwörter: einseitig + kündigungsfrist

2 Kommentare zu „Kündigungsfrist einseitig?”

Susanne Experte!

Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich, insofern liegt auch keine Kündigung vor. Will der Mieter nun ausziehen, auf jeden Fall schriftlich kündigen, das ist fristgerecht zurzeit (und bis zum 3. Werktag im November) mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 31.01. 2008 möglich.

Man könnte zwar dieses "Gespräch" möglicherweise als Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag auslegen, aber ohne genanntes Mietende ist das noch schlechter zu beweisen als so schon ein mündlicher Aufhebungsvertrag zu beweisen wäre.
Auch wenn man sich gut kennt so zeigt sich doch hier wieder: alles nur schriftlich- und eine Kündigung ist zwingend erforderlich. Bleibt also dem Vermieter zu sagen: entweder zu dem genannten Datum oder erst einmal nicht ausziehen. Dann muss eine wasserdichte Eigenbedarfskündigung her und das ist ziemlich schwierig.

sion

Danke für die schnelle Antwort!!

Sie haben sich jetzt mitlerweile doch auf Schlüsselübergabe am 31.12. geeinigt.
Das man alles schriftlich und korrekt machen sollte stimmt natürlich. Dann sind wenigstens die "Fronten" geklärt.

Danke noch mal.

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