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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir hatten in der 39 KW die Wohnungsübergabe für unsere alte Wohnung, in der wir ein halbes Jahr gewohnt haben.
Nun zahlt uns der Vermieter die Kaution nicht zurück, da wir angeblich in der Dusche die Wandfliesen und die Duschkabine verätzt haben. Laut Vermieter wäre dies auf billige Putzmittel zurück zu führen.
An den Fliesen ist, für uns, nichts zu sehen und bei der Duschkabine ist lediglich eine Aluleiste ein wenig angelaufen. Es sieht aus, als wäre dort ein Wassertropfen angetrocknet und ist auch nur bei genauem Hinsehen zu erkennen.
Nun möchte der Vermieter 700 € von uns haben. Soviel würde es angeblich kosten, die Fliesen instand zu setzen und eine neue Duschkabine einzubauen. Die 700 € will er von der Kaution abziehen.
Nun meine Frage:
Ist das rechtens? Es müsste doch möglich sein, im Falle der Kabine, nur diese eine Leiste auszutauschen.
Und selbst, wenn eine neue Kabine eingebaut wird, müssten wir dann nicht eigentlich nur den Zeitwert und nicht den Neuwert bezahlen.
Und wie will er uns überhaupt nachweisen, dass es am falschen Putzverhalten gelegen hat?
Könnten wir hier evtl. unsere Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten!
Mone
Stichwörter: auszug + schadenersatzforderung

2 Kommentare zu „Schadenersatzforderung nach Auszug”

Susanne Experte!

Da solltest Du sofort die Haftpflichtversicherung in Kenntnis setzen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass sie den genauen Zeitwert errechnet (wie Du schon richtig angemerkt hast), sondern übertriebenen Forderungen abwehrt.

Natürlich muss der Vermieter nachweisen, dass Schäden durch Dich verursacht wurden. Was Du da beschreibst (angetrocknete Wasserflecken!) hört sich allerdings nicht nach Schaden an.

Sollte der VM auf die Idee kommen, dass Du zahlst wenn es die Versicherung nicht will, kannst Du dem mal an die Stirn tippen. Falls er was von der Kaution dafür einbehält, sofort zum Rechtsanwalt!

Mone-1

Hallo Susanne,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Wir haben uns den "Schaden" an der Leiste noch einmal genau angesehen. Es sieht zwar aus wie ein Wasserfleck, ist aber wirklich im Material, als wäre dort wirklich etwas "verätzt" oder so.

Es liegt also wirklich eine Beschädigung vor, allerdings ist diese, meiner Meinung nach, keine 700 € wert.

Ich werde mich jetzt mal gleich mit meiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.....

Gruß
Mone

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