Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Es wär super, wenn mir hier jemand helfen könnte:

Also, es geht um folgendes: Ich bin Student und wohne in einer WG mit zwei Zimmern. Da mein Vermieter keine zwei Personen im Mietvertrag stehen haben möchte, läuft der Mietvertrag auf mich und ich musste mit meinem Mitbewohner dann einen Untermietsvertrag machen.

Mein letzter Mitbewohner wollte nun ausziehen (Kündigungsfrist 3 Monate), aber nicht die Kündigungsfrist abwarten. Er hätte also bei Einhaltung der regulären Frist zum 01.Oktober 2007 ausziehen können, hat dann auch eine Kündigung geschrieben, ist aber ganz frech einfach bereits am 01.08.2007 ausgezogen. Wir hatten zuvor einen eventuellen Nachmieter gefunden, der war aber kurz vorher abgesprungen und dennoch ist mein aktueller Mitbewohner einfach am 01.08. ausgezogen, also 2 Monate vor des gesetzlich möglichen Auszugstermins.

Nun meine Frage: Ich habe relativ zügig einen neuen Mitbewohner gefunden (unter Riesenaufwand), so dass ich zumindest nicht auf den kompletten Kosten der noch ausstehenden Miete sitzengeblieben bin. Allerdings konnte ich aufgrund des finanziellen Drucks auch nicht großartig wählen unter den Nachmietern und hab somit den erstbesten nehmen müssen (den ich nichtmal kenne und mit dem das WG-Leben auch nicht gerade toll verläuft)
Aber: Kann ich noch Ansprüche gegenüber des alten Mitbewohners geltend machen bzw. die nicht gezahlten Mieten mit der Kaution verrechnen? Ich mein, ich hab doch Anspruch auf die noch ausstehenden Mieten... Also wie sieht das aus...?

Wär super, wenn mir schnell jemand antwortete, weil ich wirklich keine Ahnung von der Rechtslage in diesem Fall habe.

Vielen lieben Dank
Stichwörter: untermieter + vorzeitig + wg + ausgezogen + einfach

3 Kommentare zu „WG: Untermieter einfach vorzeitig ausgezogen”

Ghostraider Experte!

Zum einen.
Der Untermieter muss seinen Mietvertrag und die darin festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Ein vorzeitiger Auszug mit einer Nachmieterstellung muss im Mietvertrag verankert sein sonst geht es nicht.
Bei Auszug mit Nachmieterstellung muss ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden der das alles regelt.
Sollte so wie hier der Untermieter wie gesagt 2 Monate früher ausziehen und es gibt kein Nachmieter hat er auch wenn er nicht mehr dort wohnt weiter die Miete zu zahlen.
Ist das mit dem Nachmieter vertraglich geregelt und der Untermieter stellt einen Nachmieter, ist er aus dem Schneider und aus dem Mietvertrag raus.
Springt der neuer Untermieter kurz vor Vertragsunterzeichnung ab hat der Vermieter Pech aber der Untermieter brauch keine weitere Miete zahlen.

Da Sie jetzt aber auch mit viel Aufwand einen Nachmieter gefunden haben (auch wenn er nicht so nach dem eigenen Geschmack ist) brauch der Exmieter keine Miete mehr bezahlen und sie können auch in dieser Hinsicht keine Forderungen stellen. ( wäre Bereicherung)

Das einzigste was Sie machen können wäre, die Zeit wo kein Nachmieter da ist und die Miete nicht bezahlt wurde und für evtl. Auslagen Schadensersatz fordern. Dies könnten Sie mit der Kaution verrechnen.

Aber alles hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab.[/u:77846]

Gruß
ghost

Jan1982

Hallo nochmal!

Es hat nie einen Aufhebungsvertrag gegeben, er ist ganz dreist einfach ausgezogen, hat mir nichtmal ne neue Anschrift hinterlassen.

Wie siehgt es denn da aus mit Schadensersatzansprüchen?

Vielen Dank schonmal

Ghostraider Experte!

Damit kein Schaden durch falsche Auskunft entsteht oder es hier in eine Rechtsberatung abwandert die auch hier nicht zulässig ist, würde ich sagen gehen Sie zu einem Rechtsanwalt der über den Klageweg, auch wenn die neue Adresse nicht bekannt ist, für Sie die ausstehende Miete einklagt.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.