Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ein paar Tips für die rechtliche Lage wären hilfreich.
Folgende Situation:
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, die Vermieterin in der gleichen Straße, nicht im gleichen Haus.
Diese Vermieterin ist psychisch belastet (euphemismus-Alarm), ein Gespräch mit Ihr ist zu keinem Thema möglich - sie wird laut und betreibt Unterstellungen und kann sich nicht an Ihre Worte erinnern und hat keine Gesprächskultur (fällt ins Wort und hört nicht zu).
Nun ist es so das sie zu jeder[/b:1042d] Tages und auch Nachtzeit[/b:1042d] im Haus (dort die Gemeinschaftsräume Keller, Treppenhaus, Waschküche etc.), dem Garagenhof und dem Garten sich rumtreibt. Liegt man also Sonntagsnachmittag im Garten und möchte etwas in der Sonne schlafen wird man dadurch geweckt das diese Person neben der Liege auftaucht und einen zutextet in einer Art und Weise das einem das Wochenende versaut ist - an Ruhe ist zu keiner Zeit zu denken - seit 12 Monaten nicht, so lange wohnen wir hier nun.
Die Vermieterin belegt einen Kellerraum und hat auch noch in einem Gartenschuppen Material und Gerätschaften und sonstnochwas[/i:1042d] eingelagert. Sie hat noch einige Arbeiten am Haus zu verrichten ... wie die Fertigstellung eines Trockenraumes, sie hält sich daran seit 12 Monaten auf, betreibt das ganze nur mit Schwarzarbeitern die ja auch nicht immer Zeit haben und sie hält es für zwingend erforderlich, auch bei Handwerksfirmen, allen Arbeiten beizuwohnen - sonst darf nichts gemacht werden. Folglich ... sie hält sich dauernt am Haus auf und nervt und spricht Ruhesuchende Mieter an, vorzugweise wenn Schwarzarbeiter Zeit haben ... wenn ich meine Ruhe im Garten suche.
Meine Frage also ... angenommen ... sie hat mit keinem Mieter oder Handwerker einen Termin hält sich aber unangemeldet auf dem Grundstück, im Gebäude auf - darf ich sie dann des Grundstücks verweisen und von meinem Hausrecht gebrauch machen das sie sich anmelden soll oder verschwinden? Ist sie weg hören die Belästigungen dann auf und das Wochenende oder der Feierabend sind gerettet.
Oder darf diese Vermieterin sich überall, auf allen Gemeinschaftsflächen und -räumen aufhalten wann es ihr passt?
Wenn ich in der Liege liege und sie fängt an mich zu zutexten ist da kein Halten mehr ... die hört erst auf wenn ich in die Wohnung gehe . Wie gehe ich vor wenn ich mein Hausrecht und mein Recht auf Ruhe durchsetzten möchte? Packe ich sie und setzte sie "sanft" vor die Grundstücksgrenze ? Oder rufe ich die Polizei und lasse sie "entfernen" (was mir lieber wäre)? Macht die Polizei das dann auch?

Hülfäääääää!!!!


Danke für ein paar Hinweise im Voraus


Kant_kanns
Stichwörter: übertreibt + vermieterin

9 Kommentare zu „Die Vermieterin übertreibt es.”

BK-Mann Experte!

Hallo Kant_kanns

Da Ihre Vermieterin auch Eigentümerin ist, kann diese sich natürlich in Ihrem Eigentum bewegen, um nach dem Rechten zu schauen, unabhängig davon ob sie Schwarzarbeiter beschäftigt, Termin mit jemanden hat etc.
Gehört der Garten zur Mietsache, zahlen sie also dafür das Sie den Garten mit nutzen dürfen, haben Sie sehr Wohl ein Recht Ihr die rote Karte zu zeigen.
In allen anderen Fällen nicht.

Hausrecht für Sie besteht in Ihrer gemieteten Wohnung, nicht im gesamten Haus.

Sagen Sie ihr klipp und klar, das Sie Ihre Ruhe haben wollen, und wenn das nicht bei ihr ankommt, rechtliche Schritte dagegen unternehmen werden. Vielleicht hilft dies ja weiter.

Gruß

BK-Mann

Kant_kanns

Hallo und Danke
"rote Karte" ??
ich kann sie nicht rauswerfen und sie steht neben der Liege und textet rum und wird laut dabei.
Rote Karte? Nicht mehr lange und ich semmel der eine <!-- s :P --><!-- s :P --> ... aber dann bin ich dran <!-- s :( --><!-- s :( --> .
Ich kann sie also nicht aus dem Garten werfen lassen ... also nur die Polizei rufen und sie zur Einhaltung meines Friedens anhalten lassen?
Und auf was sollte ich da wohl klagen wenn das nicht fruchtet ... was es nicht wird - ich kenne sie ja nun lange genug.
Dann werde ich wohl doch auf den Garten und den Rest vom Haus verzichten und mich in der Wohnung einschließen?
Das kann es nicht sein - da sind Gesetzte vor ... hoffe ich doch!
So lange geht das bespitzeln incl. Müllkontrolle und wann wer die Läden rauf und runter fährt und wäscht und trocknet und weg fährt und wiederkommt und Urlaub macht usw. weiter?
Na dann ... wenn noch jemand was dazu weiß ... ich lese gerne noch was dazu.
Dabei spare ich dann schon mal die Kosten für den Rechtsstreit an <!-- s :( --><!-- s :( -->
Aber danke für die Antwort.

Kant_kanns

BK-Mann Experte!

Wenn man den Garten oder einen Teil mitgemietet hat, dann kann man sehr wohl von seinem Hausrecht gebrauch machen, und sie höfflichst <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> bitten den Garten zu verlassen. dann hat die Dame nichts im Garten zu suchen.

Und warum kann man nicht im Streitfall die Polizei rufen? Weil es unangenehm ist oder gar die hochheilige Vermieterin?

Weiterhin gibt es eine Möglichkeit, die sich Unterlassungsklage nennt. Und dies ist möglich, wenn man bespitzelt und kontrolliert wird, und das auch noch so offensichtlich wie es Ihre Vermieterin macht.

Die Unterlassungsklage ist der Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, mit der der Kläger eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abwehren kann.

Sie gehört zum Bereich der Leistungsklage.

Eine Unterlassungsklage ist sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht möglich. Ein Unterlassungsanspruch im Zivilrecht besteht bspw. aufgrund einer Eigentumsbeeinträchtigung (§ 1004 BGB), Besitzstörung (§ 862 BGB), [/b:46b44]Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB) aber auch aufgrund von den Verbraucher schützenden Rechten.

Im Öffentlichen Recht stützt man die Ansprüche zumeist auf eine analoge Anwendung der zivilrechtlichen Normen. Eine solche Klage richtet sich zumeist auf die Abwehr bzw. das Unterlassen schlichten Verwaltungshandelns.

Der Unterlassungsklage geht oftmals eine formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, voraus (Abmahnung).[/b:46b44]

In der Regel muss zur Erhebung einer Unterlassungsklage bereits eine Rechtsverletzung eingetreten sein und eine Wiederholung drohen (Rechtsschutzinteresse). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch eine sogenannte vorbeugende Unterlassungsklage erhoben werden, wenn noch keine Rechtsverletzung eingetreten ist und diese zum ersten Mal droht.[/i:46b44]

Quelle: wikipedia

§ 862 BGB - Anspruch wegen Besitzstörung[/b:46b44]
(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

Gruß

BK-Mann

Ghostraider Experte!

Obwohl die Antwort von BK - Mann eindeutig waren regen Sie sich in ihrer Anwort auf sein Schreiben immer noch auf ohne darauf einzugehen mal die versteckte Frage zu beantworten ob der Garten mitvermietet ist.

Hier nochmal von mir.
Wenn Sie den Garten nicht mitgemietet haben haben Sie nur das Recht die Füsse und Hände still zuhalten und der Vermieterin auch aus Versehen nicht versuchen eine zu Semmeln. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> Auch wenn es Ihnen danach ist. <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Sie haben bei einem nicht mitgemieteten Garten nur das Recht, (wenn es vertraglich festgelegt ist) auch ohne Nutzung den Garten zu pflegen. Ansonsten kann Sie die Vermieterin jederzeit auffordern Ihre Liege abzubauen und in Ihrem Wohnzimmer aufzubauen.

Ich denke mal das beim durchsehen des Mietvertrages sich entweder noch mehr Ärger aufbaut oder Sie werden ruhig weil die Dame nur ihr Hausrecht ausübt und Sie nichts machen können.

Es ist auch müssig jetzt hier weiter darauf zu antworten da man nicht weiß wie der Mietvertrag aussieht.

Gruß
ghost

Inga

Mein Tipp:
MP3 Player an- Kopfhörer aufsetzen- volles Rohr Heavy Metal Musik - Augen zu. <!-- s 8) --><!-- s 8) -->
Dann höst du sie nicht und siehst du sie nicht!

Oder aber auch eine gute Methode:
Den Spiess umdrehen. <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: --> Jedes mal wenn sie auftaucht, die Nervensäge zutexten <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> und sie auf die Mängel, die noch zu beseitigen sind hinweisen, sie nicht zu Wort kommen lassen etc, p.p..
Wenn die nämlich merkt, dass du sie jedes Mal anlaberst, dann wird sie automatisch Ruhe geben und sich nicht da blicken lassen, wenn du dich im Garten aufhältst.

Kant_kanns

Danke für die Antworten, danke.
Also ...
der Garten ist Bestandteil des Mietvertrages, das Nutzungsrecht ist extra erwähnt ... nur weil der Garten da ist wurde genau dies Wohnung gewählt - so habe ich das Nutzungsrecht in den Vertrag festschreiben lassen, alle weiteren Mieter im Haus haben das gleiche Nutzungsrecht, es wird kein extra Mietzins für diesen Garten gezahlt ... er ist im Mietzins für die Wohnung enthalten. Die Pflege des Gartens ist im Mietvertrag nicht festgeschrieben ... wir wurden mündlich dazu angehalten uns zu beteiligen (wobei ich tatsächlich der einzige bin der Hand anlegt) und zahlen extra 2 Euro pro Monat für Material für den Garten (Pflanzen, Erde, etc.) ... wobei dies auch im Mietvertrag festgeschrieben steht!
Polizei rufen? Natürlich! Sofort! Wenn ich auch nur die geringste Hoffnung habe das die in meinem Sinne etwas unternimmt - und wenn es nur ist mir einen[/color:3a916] Samstagnachmittag Ruhe zu verschaffen und dafür sorgt das diese Person/Vermieterin sich nicht in meiner Nähe aufhält und mich zutextet.
Die Unterlassungsklage für die Störung meiner Ruhestunden im Garten, ohne Anmeldung, werde ich in kürze für ein Beratungshonorar (das ist gar nicht so viel Geld <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> ) mit einem Anwalt durchsprechen - das kann ich mir leisten, das ist es mir allemal wert. Für diesen Hinweis bin ich außerordentlich dankbar!!!
Das soweit dazu und danke bis hierher für die Anworten.

Und Inga? Danke ... aber ... nö ... lieber nicht. Ich brauche meine Ohren noch und die Muski mag ich nicht so wirklich gerne hören.
Und die andere Methode, Sie werden lachen, die habe ich schon hinter mir - jedoch nur und leider ... das funzt nicht <!-- s :cry: --><!-- s :cry: --> .

Mit besten Grüßen

Kant_kanns

dontpanic Experte!

Ganz ehrlich - Tu dir das nicht an und such dir etwas Neues. Duwirst da nicht glücklich.

Gruß,
dp

Ghostraider Experte!

Es steht zwar in keinem Gesetzblatt und ich werde jetzt vielleicht hier anecken aber das ist es mir auch Wert.
So jetzt einmal ganz vernünftig und ganz liebevoll.
Sag der Dame einfach das sie dir auf den Senkel geht und Sie soll sich irgendwo anders einen Gesprächspartner suchen und führe sie behutsam aus den Garten oder wo Du gerade mit Ihr stehst.
Sollte Sie was sagen in Bezug auf Hausrecht sag einfach, ja ja, bei Dir Zuhause aber nicht in den von mir angemieteten Teilen deines Hauses oder zur Nutzung freigegebenen Teil des Grundstücks.
Und jetzt lass mich in Ruhe . Basta.

Auf gut deutsch: Schmeiß Sie raus, Feierabend. Du bist im Recht. Sie hat kein Recht dir ewig auf der Pelle zu hängen.

Gruß
ghost

Kant_kanns

Hallo
und Danke erst mal bis hierher. Ich habe genug Informationen bekommen um zu wissen wie ich jetzt weiter vorgehen werde.
Ausziehen ist keine Option zur Zeit ... sonst wäre ich schon seit einem halben Jahr hier wieder weg.
Eine Person anfassen und/oder &quot;behutsam&quot; vom Grundstück befördern ist gegen deren Willen wohl nicht möglich und somit wäre ich dann auch dran sobald ich es nur versuche - dafür sind andere Leute da in diesem unseren Rechtssystem.

Vielen Dank für die Hilfe, auf bald mal wieder .......

Kant_kanns

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.