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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich wohne in einem 3-familienhaus: vermieter und 2 mietparteien. die anderen mieter wohnen schon länger im haus und sind auch mit den vermietern befreundet. im mietvertrag wurde ein monatlicher wechsel zwischen den beiden mietern wegen gartenpflege und winterdienst vereinbart. ich übergebe den garten am monatsende so, wie ich ihn am monatsanfang bekommen habe (und das war nicht sehr gepflegt) und es wurde sich beschwert, ich würde nichts machen. ebenfalls wird mir gerade mal eine hacke, ein besen und ein kehrblech zur verfügung gestellt, also kein vernünftiges gartengerät. wir haben uns um ein kleines beet zu kümmern, welches nicht wirklich ansehnlich angelegt wurde und alles kreuz und quer gepflanzt ist, was die arbeit zusätzlich erschwert. die vermieterin nutzt dieses beet um sich schnittblumen für blumensträuße schneiden zu können. kümmert sich aber nicht um das beet. vorschläge dieses beet anders anzulegen oder die pflege zu vereinfachen werden abgelehnt.
nun meine fragen:
darf der vermieter dieses beet für sich und nach seinen wünschen anlegen und von den mietern pflegen lassen und selber macht er nichts? außerdem fühle ich mich benachteligt, da die anderen mieter mit den vermietern befreundet sind und die beiden wohl hoffen, ich würde mehr im garten machen, damit die anderen mieter weniger arbeit haben. (die anderen machen nicht mal in "ihrem monat" das blut und die halb aufgefressenen mäuse von ihren katzen weg…)
zum winterdienst:
die mülltonnen werden von allen drei parteien benutzt. der weg dorthin soll aber wieder nur von den mietern geräumt werden.
dasrf der vermieter das verlangen? und muss ich auch einen weg hinten auf dem grundstück räumen der NUR von den vermietern benutz wird? bis wann muss man die wege in der woche und am wochenende geräumt haben?
so, ich glaub das war es erstmal… ich finde es schade, dass ich dort als gartenheini benutzt werde… ich bin öfter im garten und mache was, als die anderen mieter und dann beschwehrt man sich, ich würde nichts machen…

6 Kommentare zu „Gartenpflege und Winterdienst-Hilfe!”

Ghostraider Experte!

Erst einmal hier:
<!-- m --> http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Garten_Mietrecht.htm">http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Garten_Mietrecht.htm <!-- m -->

Wenn Ihnen ein Stück Garten zugewiesen wurde und da stehen so schöne Blumen drin die der Vermieterin gefallen und die kommt nur zum Schneiden und nicht zum saubermachen, würde ich das Stück Garten umgraben und Petersilie säen.
Mal sehen was die Dame dann sagt.
Ansonsten schauen Sie sich mal den Link an.

Zum Winterdienst.

Die Verkehrswege müssen wenn die Arbeiten den Mieter übertragen wurden von Schnee und Eis geräumt werden.
Zu den Verkehrswegen gehört auch der Weg zur Mülltonne.
Privatwege die nur vom Vermieter genutzt werden können und nur von diesem genutzt werden dürfen soll dieser auch sauber halten.

Gruß
Ghost

Sunny850

und was ist, wenn das beet mit noch einer partei geteilt wird, bzw. die pflege? muss ich mich mit den anderen mietern besprechen, was ich dort pflanze oder rausreiße? weil bepflanzen tut das nur der vermieter, die mieter haben sich nur um die drecksarbeit zu kümmern.
und hat der vermieter nicht anständiges gartengerät zur verfügung zu stellen?
und was ist mit sand/salz im winter? muss ich das selber kaufen oder muss ich das auch vom vermieter bekommen?

Ghostraider Experte!

So jetzt erst einmal noch eine Frage, ist dieses Stück Garten um das Sie sich kümmern sollen / müssen im Mietvertrag mitvermietet, oder wurde die Gartenpflege nur im Mietvertrag erwähnt.
Kommt in den Nebenkosten nochmals Gartenpflege vor?
Ist der Garten mitvermietet würde ich das Stück welches ich noch mit dem Nachbarn teilen muss nochmals teilen und nur meinen Teil sauberhalten und pflegen.
Kommt die Eigentümerin und klaut mir da Blumen bekommt sie was auf die Finger. <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> Der Nachbar auch.
Das Stück Garten kann ich so wie ich es will bepflanzen , da kann und darf der Vermieter nicht einreden.
Der Rest des Gartens wird nur soweit bearbeitet wie es das Gesetz vorschreibt. Rasen mähen, Unkraut zupfen und Laub fegen.
Dies würde ich ohne murren in meiner Woche machen.
Sollte der Nachbar in der Folgewoche nichts am Garten ausführen und in der folgenden Woche der Vermieter der genauso zur Gartenpflege ran muss, auch nicht, würde ich es schriftlich dem Vermieter mitteilen das ich nicht mehr gewillt bin allein den Garten zu pflegen da die anderen Mitbewohner (Namentlich aufgeführt, auch den Namen des Vermieters) sich an der Gartenpflege nicht beteiligen.
So und dann mal abwarten was die sagen, da dies bestimmt auch gis zum Nachbarn durchdringt.

Gruß
Ghost

Sunny850

also im mietvertrag steht:
es dürfen folgende einrichtungen mitbenutzt werden: garten
in der betriebskostenaufstellung steht nichts von der gartenpflege
weiterhin steht im mietvertrag:
die gartenpflege findet zwischen den mietern im monatlichen wechsel statt.
nochmal zur gartenlage:
hinter dem haus ist eine kleine wiese, die man über einen weg erreicht. auf der wiese sind 2 wäschespinnen, die vom vermieter und eine für die beiden mietparteien. der rasen und die hecken darum werden vom vermieter gepflegt. wir sollen nur den weg zur wiese sauberhalten. das machen wir auch nur bis zu dem teil des weges, den nur die vermieter benutzen.
den streit gibt es eigentlich nur um ein blumenbeet vor dem haus. das ist ca. 2,5m x 5m. dort befindet sich halt nur erde und wirklich wahrlos gepflanzte rosenbüsche und eben die vom vermieter genutzten schnittblumen. die blumen wurden vom vermieter angelegt und wenn diese blühen nach bedarf für die sträuße abgeschnitten. aber fürs sauberhalten, unkraut rupfen, umgraben und so, sollen nur die beiden mietparteien zuständig sein. den vorschlag torf zu legen um die unkrautplage zu vermindern wurde abgelehnt. das fände der vermieter nicht schön. der vermieter pflanzt halt &quot;seine&quot; blumen (die unter anderem einen abstoßenden gerucht haben (nach katzenpisse und erbrochenem, was die insekten zurückhalten soll <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> ), dass man im sommer die fenster nicht aufmachen kann). auf der einen seite wird pflege von und verlangt, auf der anderen seite, dürfen wir dieses beet nicht nach unseren wünschen bepflanzen oder uns die arbeit leichter machen. das beet ist wirklich so dicht bepflanzt, dass man kaum irgendwo hintreten kann.
dazu kommt ja noch, dass die andere mietpartei nicht wirklich das beet sauber macht, es mir halb &quot;verunkrautet&quot; übergibt und ich hab dann die arbeit…
es ist echt zum verrücktwerden.
lieben gruß, sunny

Ghostraider Experte!

Insbesondere hat der Vermieter nicht das Recht, dem Mieter vorzuschreiben, welche Pflanzen einzusetzen und zu entfernen sind[/u:feb3b], an welchen Stellen Unkraut zu jäten ist und in welchen Zeitabständen der Rasen gemäht werden muss. Kurz: Der Mieter kann beliebig Blumen säen, er darf auch Sträucher anpflanzen, wie er möchte (OLG Köln 11 U 242/93).

Ich würde dem Vermieter mal sagen was ich vorhabe und das wäre,
im ganzen Vorgarten die Blumen rausreisen und alles umgraben.
Dann würde ich mal etwas Geld investieren und eine Neubepflanzung machen.
Sollte der Vermieter was sagen könnte er den ganzen Rummel alleine machen.

Um dies kräftig zu untermalen würde ich dem Vermieter das oben genannte Urteil unter die Weste reiben, damit er mal merkt mit wem er es zutun hat. Seinen befreundeten Mieter kann er auf der Nase rumtanzen aber doch nicht Ihnen, der Wege kennt sich schlau zumachen. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Im Übrigen, wenn der Eigentümer mit im Haus wohnt hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie der Mieter. Der Vermieter ist dann keine Ausnahme und muss alle Pflichten eines Hausbewohnern erfüllen wie alle anderen im Haus auch.
Jetzt setze ich noch eins drauf, (nur Vorsicht man macht sich dann evtl. Feinde ) aber man kann auch wenn es der Vermieter ist eine Mietkürzung ansetzen wenn etwas nicht vertraglich eingehalten wird.
Das heißt, wenn die Nachbarn ihre Pflichten nicht erfüllen und alles auf den einen abladen kann der Vermieter (auch wenn er selbst der Übeltäter ist) angeschrieben werden und um Abhilfe gebeten werden, auch mit Fristsetzung. Sollte es sich nicht ändern kann Mietminderung angesetzt werden.
Bezüglich Mietminderung bitte unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen damit evtl. der Schuss nicht nach hinten losgeht und der Mieter wegen zu hoch angesetzter oder falscher Minderung sich noch eine Kündigung einsammelt.

Also mal kurz gesagt, gehen Sie mal zum Anwalt und lassen sich beraten.

Gruß
Ghost

Sunny850

vielen dank für die antworten…
erstmal gut zu wissen, dass ich überhaupt was machen kann… werde mir mal eine anwalt suchen, der meinen mietvertrag mal auseinander klamüsert. weil ich da echt nicht durchsteige…

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