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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

eine Freundin von mir hat Ärger mit ihrem Ex-Vermieter. Sie hat gestrichen, nach seiner Meinung nach
nicht anständig genug. Daraufhin beauftragte er OHNE sie gefragt zu haben den Hausmeister nochmal
nachzustreichen. Leider ist der Hausmeister ein älterer Herr der dementsprechend lange braucht Wohn-
und Schlafzimmer zu streichen. Hätte er nicht zuerst sie fragen müssen, ob sie selber streichen möchte oder
ob sie jemanden beauftragen möchte, natürlich auf ihre Kosten. Ein Malerazubi streicht zwei Zimmer
sicher wesentlich schneller als ein alter Hausmeister, was sich natürlich im Stundenlohn niederschlägt.
Eine weitere Frage ist ob man die Wände umbedingt weiß hinterlassen muss oder ob auch eine andere
Farbe in Frage kommt (auch wenn im Vertrag WEIß steht). weiß jemand vielleicht auch einen Ansprechpartner
der kostenlos ist? Verbraucherschutz, Anwalt und auch der Mieterbund sind kostenplichtig

Danke im Vorraus mfg Annette

2 Kommentare zu „Hausmeister nichtwissentlich zum Anstrich beauftragt”

Susanne Experte!

Hallo Annette,

vollkommen richtig: War der Vermieter nicht mit den Schönheitsreparaturen zufrieden, hätte er dem Mieter ein Nachfrist zur Erfüllung setzen müssen.
Die Hausmeisterkosten würde ich nicht zahlen.
Genausowenig ist eine Klausel gültig, die den Mieter verpflichtet, beim Auszug grundsätzlich weiß zu streichen. Den Vertrag mal von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Ghostraider Experte!

Nana, auch alte Hausmeister können Gas geben <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Nein, Susanne hat schon Recht das dem Mieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben werden muss.
Außerdem muss der Vermieter dem Mieter sagen was er beanstandet und kann nicht einfach Arbeiten durchführen die in der Nachbesserungspflicht des Mieters stehen.
Eine Klausel die festlegt das bei Auszug alles nur in Weiß gestrichen werden muss ist nicht gültig.

Anzuraten wäre noch sich über diese ganze Sache nur noch schriftlich mit dem Vermieter auseinander zu setzen und den Forderungen der Rechnung sofort schriftlich zu widersprechen.

Dies kann der Mieter alles ohne Rechtsbeistand durchführen.

Sollte der Vermieter für diese Arbeiten sich von der Kaution bedienen oder bedienen wollen, sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.Die Kosten müssen zwar vorgestreckt werden aber da der Mieter wohl im Recht ist bekommt er diese wieder.

Der Anwalt wird auch über Prozesskostenhilfe den Mieter beraten wenn es notwendig ist.


Gruß
Ghost

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