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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
in unserem Mietvertrag wurde seitens des VM die Minderung im Falle von Lärmbelästigung - durch die im Haus befindlichen Gaststätte - ausgeschlossen. Bei dem angesprochenen Gastgewerbe handelt es sich um eine Cafe-Bar, die aber regelmäßig in den späteren Abendstunden sehr laute Musik spielt. Vor allem an den Wocheenden ist teilweise bis 3:00 Uhr laute Musik und Lärm zu hören. Anfänglich störte uns dies nicht sonderlich. Seit inkrafttreten des neuen Nicht-Raucher-Schutzgesetzes (zum 01.09.07) ist nun aber das Rauchen innerhalb der Bar verboten, so dass die Gäste regelmäßig in Gruppen vor die Türe zum qualmen gehen. Der Eingang, wo dann geraucht wird, befindet sich direkt unter unserem Schlafzimmer, so dass wir jedes Wort hören können. Dies ist auch bei geschlossenem Fenster, vor allem nachts, extrem störend. Da das Haus an sich schon sehr hellhörig ist, und zu dem auch etwas verschachtelt gebaut ist, hallt der Lärm ständig sehr stark. Weiter sitzendann die jugendlichen regelmäßig, nach der Sperrstunde noch auf der Terasse (auch befindlich unter unserem Schlafzimmerfenster) und trinken dort weiter. Lautes Gerede, Geschrei und Streitigkeiten gehen dann teilweise bis früh in den Morgen hinein.

Frage, ist der Ausschuss im MV durch den VM rechtswirksam? Wenn ja, ist durch die Veränderung der Situation vielleicht der Ausschluss unwirksam?
Was würdet ihr als Vorgehensweise empfehlen?

Vielen Dank und schönen Gruß aus Stuttgart

6 Kommentare zu „Ausschluss von Lärmbelästigung von im Haus befndl. Gaststätt”

Susanne Experte!

Ob die Klausel durch die veränderte Situation noch wirksam ist, kann Dir nur ein Anwalt rechtssicher beantworten. Das kannst Du gegen geringen Einsatz auch online bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> machen.

Grundsätzlich kann man sowieso nur empfehlen, Mietminderungen mit einem Rechtsanwalt durchzusetzen, da dabei soviel falsch gemacht werden kann, dass Wohnungsverlust droht.

Erst einmal solltest Du Dich beim Ordnungsamt oder Bürgerbüro informieren. Mir ist z.B. bekannt, dass Lärmbelästigungen, die offensichtlich von Gästen eines bestimmten Lokals ausgehen durchaus zu Lizenzverlusten führen können.

Ghostraider Experte!

Zuerst würde ich wie schon Susanne beschrieb einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen der über alles weitere Sie beraten wird.
Zu dem können Sie ohne Rücksicht auf den Mietvertrag nach 22.00 Uhr die Polizei holen und die muss wegen Ruhestörung einschreiten.
Wenn sie das mehrmals die Nacht machen wird da schon Ruhe einkehren.
Nur das es Unfriede mit dem Wirt geben wird sollte Ihnen bekannt sein und wie die Reaktion von diesem sein wird kann ich nicht sagen, mir aber denken.
Es wird ein Spießrutenlaufen geben.

Gruß
Ghost

angelus80

Hallo!

Wir haben dasselbe Problem. Wir haben ein Linux Internetcafe unter uns bekommen.
Bei einem Cafe müste man meinen das sei abends nicht laut aber &quot;Cafe&quot; ist bei denen wohl nur der Deckname für eine Musikkneipe. Die halten sich weder an Ihre Öffnungszeiten( Sperrstunde) noch an sonst irgendwas. Der Besitzer parkt sein Auto öfters mitten in der Kurve wenn kein Platz ist und das geht scheinbar alles. Meistens spielen die nur Technomucke oder eine Liveübertragung vom Fussball ist so laut das man alles mithört. Ich war auch schon mal unten und habe was gesagt aber der Tussi die da war scheint das nicht interessiert zu haben , habe ich den Eindruck. Den Vermieter habe ich zusammen mit meinem Nachbarn schon mal Bescheid gegeben. Wir sind nicht die einzigen die es stört. Ich habe schon öfters mit Ohropax geschlafen.
Mal ist es ok und manchmal ist es ganz schön nervig mit denen zumal unser Schlafzimmer genau unter denen ist.
Ich wäre ja schon froh wenn die die Musik auf Zimmerlautstärke machen würden bzw. in der Woche bis 22 Uhr und am WE bis Maximal 24 Uhr spielen würden. Heute wäre nur bis 22 Uhr geöffnet aber ich höre jetzt um 23:23 Uhr immer noch genug von denen. Meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit dem Ordnungsamt? Ich habe gehört die müssen erst ne Geräuschmessung machen. Bis jetzt haben wir die Polizei nicht gerufen da zum Teil auch zu sehr unterschiedlichen Zeiten Musik gemacht wird. Mal gar nicht oder wenig und dann mal wieder viel. Früher waren die 300 Meter weiter unten in der Straße angesiedelt und sind dort schon wegen Ruhestörung rausgeflogen.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand einen Rat geben kann.

Ghostraider Experte!

Die Polizei macht auch eine Geräuschmessung, <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> mit den eigenen Ohren. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->
Also bei Krach, lauter Mucke oder sonstigen Tamtam der den Schlaf oder die Ruhe stört die Grünen oder dunkel Blauen Männchen und Weibchen rufen, die horchen mal kurz ob sie das gespielte Lied kennen und sorgen dafür, (wenn es zu laut ist und als Ruhestörend eingestuft werden kann) das die Mucke abgestellt wird.
Kommen die oben beschriebenen Leute wegen dem unnötigen Lärm mehrmals in der Nacht, nehmen sie das Endgerät mal kurz mit und schon herrscht Ruhe.
Für solch eine Sache brauch ich nicht das Ordnungsamt, da die gerne auch die Arbeit auf andere abwälzen was bei der Polizei nicht ganz soooo ausgeprägt ist. <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Gruß
Ghost

angelus80

Hallo Ghost!

Danke für deine Nachricht. Gestern Abend war es wieder ganz extrem, mitten in der Woche bis 3 Uhr nachts haben die Idioten Terror gemacht. Nur weil heute Feiertag ist. Aber ich habe mir geschworen auf Feiertage oder Wochenenden keine Rücksicht mehr zu nehmen. Die tun es ja auch nicht. Meine Freundin muste heute früh raus da sie als Krankenschwester in Schichten arbeiten muss. An vernünftigen Schlaf war gestern trotzt Ohropax nicht mehr zu denken.
Ich werde mich gleich hinsetzten und einen schönen Brief an die Hausverwaltung schreiben( die sind nicht vor Ort) mit der Androhung auf Auszug, Mietminderung etc... wenn sich nichts tut.
Bringt das nichts werde ich den Weg über die Polizei bzw. das Amt suchen. Das Problem ist das ich die Bullen ein paar mal rufen kann und beim Ordnungsamt hätte ich vielleicht schneller Erfolg bzw. das wenigstens die Öffnungszeiten eingehalten werden sollen. Wie gesagt ich habe noch ein paar Optionen offen.

Gruss, Angel

Ghostraider Experte!

Vorweg mal gesagt.
Wenn man hier in einem Forum sich Auskünfte einholen will die oft oder nur auf Gesetzesbasis beruhen und dadurch seine Rechte auch wenn es meist nur gegenüber dem Vermieter, durchsetzen will und kann, sollte man sich doch wie am Anfang der Nachfrage vernünftig und anständig ausdrücken und hier nicht die Polizei als Bullen titulieren.
Mit solcher Ausdrucksweise begibt man sich auf ein niedriges Niveau und man kann Pech haben keine Antworten mehr zu bekommen.

Danke für Ihr Verständnis.

So nun weiter. Sicher haben Sie verschiedene Optionen offen nur was nutzt es wenn Sie das Ordnungsamt anrufen ? Die kommen zwar aber wenn die Leut nicht hören kommt doch die Polizei entweder sofort mit oder die kommt später.
Ich denke das die Polizei wirkungsvoller ist wie das Ordnungsamt.
Anderseits wirkt der Polizeieinsatz auch beim Vermieter wirkungsvoller wenn es um eine Mietminderung geht, die man auf jeden Fall anmerken sollte.
Das heißt, den Vermieter anschreiben den Mangel melden mit einer Fristsetzung und nach der Frist mit einem Rechtsanwalt eine Mietminderung ansetzen.
Nicht vergessen ein Lärmprotokoll führen, da nur für diese Zeit eine Minderung angedacht werden kann da es kein Dauerzustand ist. (Der Rechtsanwalt wird Sie beraten)
Der § passt.
<!-- m --> http://dejure.org/gesetze/BGB/536 http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html <!-- m -->
Gruß
Ghost

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