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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
bewohne seit 5 jahren eine wohnung zur untermiete und habe nun mitbekommen das die miete die ich meinem vermieter zahle und die miete die er der wohnungsverwaltung zahlt enorm abweicht. genau genommen 92 euro. seit september sogar 125 euro.
desweiteren kam anfang august die betriebkostenabrechnung die an meinen vermieter adressiert war ich diese aber öffnete nachdem schon 2 wochen verstrichen waren und er diese nicht abholte (wurde damals so vereinbart das wenn post ich ihn informiere und er diese dann abholt) und ich eigentlich damit rechnete das ich was nachzahlen muss. es stellte sich dann aber heraus das es eine betriebskostenrückzahlung von etwas über 400 euro gibt und die die gesamtmiete dem neuen verbrauch ab sept. angeglichen wurde - 33 euro weniger.
ich habe ihm dann alles zugeschickt in dem glauben er das er sich meldet zwecks neuer miete und die rückzahlung betriebkosten aber das tat er bis jetzt nicht. wenn ich aber was nachzahlen muss kann es ihm nicht schnell genug gehen.

wie sieht es aus, habe ich als untermieter anspruch auf rückzahlung der heizkosten und nebenkosten und es ist es rechtens das mein vermieter 60% mehr miete von mir verlangt als er an die verwaltung zahlt.

gruß zudumm

1 Kommentar zu „betriebkostenrückzahlung und miete bei untermiete”

Susanne Experte!

Mietverträge sind frei verhandelbar. Offensichtlich war die Wohnung Dir den Mietpreis ja wert.
Um zu sagen: Ja, er darf von Dir mehr nehmen als er selbst zahlt!
Wenn Du bisher nachzahlen mußtest geht die Vereinbarung dahin, dass Du auch die Abrechnung bekommst. Demnach steht Dir auch die Rückzahlung zu!

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