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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

erstmal zur Wohnsituation. Wir wohnen seit Mitte November 2006 in einem Drei-Familien-Haus zusammen mit den Vermietern (EG) und dem Sohn (mit Hund) der Vermieter (DG). Gestern kam dann aus heiterem Himmel die Kündigung des Vermieters, da sein Sohn mit seiner Freundin in unsere Wohnung einziehen will.

Wegen dem eigentlich guten Verhältnis zum Vermieter hab ich jetzt nicht vor gegen die Kündigung selbst vorzugehen, möchte aber wissen, ob und in welcher Form/Höhe ich Forderungen stellen kann. Die Wohnung wurde von uns im November komplett frisch gestrichen und einer Grundreinigung unterzogen, der Vermieter lies damals in der gesammten Wohnung neue Fussböden verlegen. Unsere Wohnung und die DG-Wohnung sind von der Grundfläche her gleich groß (abgesehen von der Dachschräge), wir haben einen großen Balkon, die DG-Wohnung nicht. Beim Einzug haben wir die EBK vom Vormieter für 1000€ übernommen.

Mir schwebt vor, die Küche auf jeden Fall wieder abgenommen zu bekommen und zusätzlich eine Abfindung von 1000€ einzufordern, für die enstehenden und entstandenen Kosten. Im Gegenzug würde ich mich auch auf einen Aufhebungsvertrag einlassen um beiderseitige Nachforderungen auszuschließen.

Wäre sowas möglich/in Ordnung/über- oder untertrieben?

Vielen Dank und viele Grüße aus Stuttgart
Alex
Stichwörter: eigenbedarf + monaten

18 Kommentare zu „Eigenbedarf nach 10 Monaten”

Susanne Experte!

Wer nimmt schon einen Umzug auf sich, wenn er weiß, dass er in 10 Monaten wieder umziehen muss?
Ich würde die Kosten der Küche einfordern, die der Grundreinigung/Streichen und die gesamten Umzugskosten inkl. Schadenersatz, wenn keine gleichwertige Wohnung gefunden werden kann.
Ein Eigenbedarf nach 10 Monaten ist auf jeden Fall gegen die guten Sitten, gutes Verhältnis hin oder her, ich würde zum Rechtsanwalt gehen!

AlexanderHansen

Hallo Susanne, vielen Dank für deine Antwort,

vor dem Gang zum Rechtsanwalt würde ich eigentlich gerne mit dem Vermieter direkt verhandeln und je nach dem wie nachgiebig er sich zeigt, würde ich entsprechende Maßnahmen ergreifen (Wie z.B. zum Anwalt zu gehen).

Momentan sammle ich Argumente, mit denen ich vor meinem Vermieter auftreten kann. Nach meinen bisherigen Recherchen gestaltet sich diese Argumentation irgendwie nicht so eindeutig, wie ich eigentlich gehofft hätte.

Die Rechtsprechung beurteilt Eigenbedarfskündigungen nach relativ kurzer Mietdauer in der Regel als treuwidrig und damit unwirksam, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhanden oder absehbar war.[/quote:4a94b]

Der bereits im Haus lebende Sohn, um den es sich hier ja dreht, war bei unserem Einzug 30 Jahre alt, meiner Meinung nach wäre das ein absehbarer Eigenbedarf - aber meine Meinung zählt wohl vor Gericht nicht so stark.

Ein Raumbedarf von 4 Zimmern mit ca. 130 qm Wohnfläche für 2 Personen mit Kinderwunsch ist ersichtlich nicht überzogen (LG Hamburg, 311 S 206/99, Urteil vom 3.3.2000).[/quote:4a94b]

Ob die beiden in unserem Fall wirklich Kinder haben wollen oder nicht sei mal dahingestellt, die Argumentation im Ernstfall aber denkbar. Hier würde man jetzt von einer ca. 60qm großen Wohnung in einer 80qm große Wohnung umziehen, was zwar mehr Platz wäre, aber meiner Meinung nach immer noch zu wenig für 2 Personen mit Kinderwunsch und großem Hund.

Steht dem Vermieter eine Alternativwohnung zur Verfügung, in dem der Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann, so muss der Vermieter sie selbst in Anspruch nehmen.[/quote:4a94b]

Wie gesagt, die "Alternativwohnung wird bereits vom Sohn bewohnt und befindet sich im selben Haus...

Begründet der Vermieter seine Kündigung damit, dass seine bisherige Wohnung zu klein werde, sobald sich Nachwuchs einstelle, so liegt eine so genannte – unzulässige – Vorratskündigung vor (LG Hamburg 311 S 10/01, Urteil vom 20.4.2001, MieterJournal 4/2001 S.7).[/quote:4a94b]

Gilt das hier nur in Zusammenhang mit Nachwuchs, oder auch wenn ihm seine Wohnung generell zu klein werde? Dazu gibt´s auch noch das hier:

Kündigt der Vermieter wegen beabsichtigter Überlassung der Wohnung an einen Angehörigen wegen nicht mehr ausreichenden Wohnraums, so sind die bisherigen Wohnverhältnisse des Angehörigen offenzulegen (LG Hamburg, 316 S 122/06, Beschluss vom 15.12.2006, MieterJournal 2007,15).[/quote:4a94b]

Also ich bin verwirrt und würde da gerne noch ein bisschen drüber diskutieren.
BTW, wieso wird der Beitrag in der Übersicht nicht angezeigt?

Susanne Experte!

Hier noch mehr Info:
http://bmgev.de/mietrecht/tipps/e/1eigenbedarf.html[/url:960ef]

[quote:960ef]Nicht ausreichend ist der bloße Wunsch, die Wohnung selbst zu benutzen. Es müssen vielmehr vernünftige, nachvollziehbare Gründe für einen „Bedarf“ vorliegen. Diese muss der Vermieter schriftlich im Kündigungsschreiben darlegen.



Rechtfertigende Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs liegen beispielsweise vor,

wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen will;
der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellt, um die Gefahr abzuwenden, dass sich das Kind vom Elternhaus löst.


Unbegründet ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs hingegen, wenn

ein Angehöriger die Wohnung erhalten soll, um sie in eigenem Interesse an einen Dritten zu vermieten;
der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, also beispielsweise, wenn der Vermieter oder die Person, zu deren Gunsten gekündigt worden ist, überhaupt kein ernsthaftes Interesse an der Nutzung der Mietwohnung hat;
der Eigenbedarf rechtsmissbräuchlich ist, also beispielsweise, wenn im selben Haus eine oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen und der Vermieter auch dort einziehen könnte;
der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht;
[b:960ef]der Eigenbedarf treuwidrig und widersprüchlich ist, d.h. wenn die Kündigungsgründe schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages vorlagen oder vorhersehbar waren; [/b:960ef]
der Eigenbedarf nur befristet ist;
die Wohnung gar nicht in der Art und Weise genutzt werden kann, wie der Vermieter im Kündigungsschreiben vorgibt.[/quote:960ef]

Ich denke, das fett gedruckte ist für Deine Situation ausschlaggebend.

AlexanderHansen

OK, vielen Dank!

Aber wie verhält es sich, wenn der Vermieter dem folgendes gegenüberstellt:

der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellt, um die Gefahr abzuwenden, dass sich das Kind vom Elternhaus löst.[/quote:eaee1]

Oder müsste das dann in der Kündigung schon explizit als Begründung ausgewiesen sein?

AlexanderHansen

ch weiß nicht inwiefern das für einen 30 jährigen gilt, der eine eigene Familie gründen will.[/quote:4d377]

Das wäre meiner Meinung nach sowieso ein vorgeschobener Grund, beim Umzug von einer 2- in eine 3-Zimmerwohnung und außerdem absehbar gewesen, dass ein 30-jähriger innerhalb von 5 Jahren ernsthaft eine Familiengründung in Betracht zieht, der Vermieter hier also verpflichtet gewesen wäre, darauf hinzuweisen.

Im Moment kommt aber ein weiterer interessanter Sachverhalt hinzu - der Vormieter, über den ich an diese Wohnung kam, hat mit den Vermietern darüber diskutiert, dass der Sohn ja dort einziehen könnte, der hat aber abgelehnt, weil ihm die Wohnung zu teuer gewesen wäre - das ist jetzt eher schlecht für mich oder?

Susanne Experte!

Das versteh ich jetzt nicht.
Der Vormieter hat Dich als Nachmieter vorgeschlagen. Hat aber den Vermieter auch gefragt, ob nicht "Sein Sohn" (des Vermieters) dort einziehen wolle. Zu dem Zeitpunkt war dem Sohn die Wohnung zu teuer, oder was?
Das wäre doch prima für Dich! Die Aussage vom Vormieter würde ich mir schriftlich geben lassen, dass noch vor 10 Monaten der Einzug des Sohnes in diese Wohnung abgeschlagen wurde! (Hatte er da schon die gleiche Freundin?)

AlexanderHansen

Genau, der Vormieter hat mich als Mieter vorgeschlagen, nachdem er mit den Vermietern und Sohn drüber diskutiert hat ob der Sohn nicht in die Wohnung einziehen wollte. Beide Parteien haben das damals abgelehnt, der Sohn, weil ihm die Wohnung zu teuer gewesen sei. Das hab ich bis vorhin noch nicht gewusst - hab eben mal mit dem Vormieter (Kollege von mir) drüber gesprochen, der hat mir das dann erzählt. Ob er damals schon die gleiche Freundin hatte weiß ich nicht - glaube aber nicht.

Susanne Experte!

Jedenfalls ist das positiv für Dich, die Aussage Deines Kollegen, falls Du dann doch zum Anwalt gehen würdest.

AlexanderHansen

Das war mir noch nicht so richtig klar, in welche Richtung sich das genau auslegen lassen könnte. Der Vermieter konnte ja nach der Aussage seines Sohnes, dass ihm die Wohnung zu teuer sei, auch nicht davon ausgehen, dass sich das so kurzfristig ändert.

Susanne Experte!

Der Vermieter hätte die Wohnung ja an seinen Sohn billiger vermieter können.
Hat der Sohn also inzwischen nicht einen besser bezahlten Job, hat sich ja seine Situation nicht geändert.

Es geht ja darum, dass der Sohn die Wohnung nicht wollte, als diese frei war und er es sich nach 10 Monaten anders überlegt. Hat sich nicht etwas wesentliches geändert, wäre das doch absehbarer Bedarf gewesen!!!

AlexanderHansen

OK, mir ist die Problematik mittlerweile etwas klarer, vielen Dank!

Die schriftliche Kündigung steht ja auch noch aus und ich bin natürlich ganz besonders auf die darin aufgeführte Begründung gespannt. Danach werde ich das ganze nochmal mit dem Mieterverein durchgehen.

Susanne Experte!

Vollkommen richtig. Wenn Du natürlich Mitglied bist, ist das die richtige Vorgehensweise.
Auch muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er dagegen angeht oder nicht.
Der eine hat lieber sein Ruhe und zieht aus, ein anderer kämpft eher für sein Recht. Wenn man allerdings davon ausgehen kann, dass eine Sache vor Gericht landet, sollte man von vornherein zu einem Fachanwalt gehen, da der Mieterbund einen nicht vor Gericht vertritt.

AlexanderHansen

Hi,

heut kam dann die schriftliche Kündigung. Da ich denke, dass das vielleicht interessant sein könnte, geb ich die hier mal im orginalen Wortlauf wieder:

wie mit Ihnen am 25.09.07 abends besprochen, müssen wir leider wegen Eigenbedarf für unseren Sohn, den Mietvertrag für Ihre Wohnung zum 31.12.07 kündigen.

Mit freundlichen Grüßen[/quote:9c3eb]

<!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->

Susanne Experte!

Dazu möchte ich die Seite des DMB zitieren:
http&#58;//www&#46;mieterbund&#46;de/recht/main_recht_eigenbedarf&#46;html[/url:8cf8b]
Ist eine gute Zusammenfassung.
Meiner Meinung nach fehlt in der Kündigung die Begründung, damit ist die Kündigung nichtig.
[quote:8cf8b]Der Vermieter muß im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muß einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt. [/quote:8cf8b]

Wenn die Kündigung nichtig ist, ist das so, als hättest Du sie nie bekommen. Wenn man den Vermieter ärgern will, meldet man sich einfach nicht mehr, zieht aber auch nicht aus...
Ich jedenfalls würde nicht kampflos ausziehen nach 10 Monaten, wenn der Sohn vorher die Wohnung nicht haben wollte, ohne dass der VM [u:8cf8b]alle[/u:8cf8b]mir entstehenden Mehrkosten übernimmt. Und jetzt mal ehrlich, bist Du wirklich so naiv und glaubst, dass der freiwillig zahlt?
Das ist mal wieder so einer der in völliger Selbstüberschätzung denkt, dass er im Recht ist. Das er keine Ahnung hat, sieht man ja schon an der Kündigung. Ich denke, freiwillig zahlt der keinen Cent.

AlexanderHansen

Dass die Kündigung nichtig ist, braucht meiner Meinung nach nicht diskutiert werden und wenn ich wirklich so naiv wäre zu glauben, dass er mir einfach so ein paar Tausend Euro als Abschiedsgeschenk hinterher wirft, hätte ich ihm die Kündigung ja längst um die Ohren geknallt - ehrlich gesagt habe ich mit der Kündigung in genau dieser Form gerechnet und wollte ihn vorher nicht &quot;auf dumme Ideen&quot; bringen.

Wie schon erwähnt geht das jetzt zum Mieterverein, die das im schlimmsten Fall mit dem Anwalt des Vermieters klären - dafür hat mir allerdings die schriftliche Kündigung gefehlt. Bei einem evtl. Rechtsstreit vor Gericht würde mir der Mieterverein natürlich nicht mehr zur Seite stehen, so wie ich den Sachverhalt sehe, müsste der Anwalt des Vermieters ihm allerdings davon abraten, die Sache vor Gericht auszutragen. Aber jetzt erstmal abwarten, was der Meiterverein sagt.

Noch was zu dem Link von dir, das gibt´s eine Begründung, die ich ziemlich kritisch finde:

wenn der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellen will, weil sonst die Gefahr besteht, daß sich das Kind vom Elternhaus löst.[/quote:71dea]

Das ist ja nix anderes als ein Totschlagargument und würde alle anderen Begründungen umwerfen, z.B. &quot;Weil die Gefahr besteht, dass unser Sohn sich vom Elternhaus löst, stellen wir ihm die Wohnung mit dem größeren Balkon zur Verfügung - sie müssen leider ausziehen&quot; - und ich könnte da nix dran machen...

Ghostraider Experte!

Dann klemm dir mal den Wisch unter den Arm und geh zum Rechtsanwalt oder Mieterschutz mit Rechtsanwalt und lass dich beraten.
Meiner Ansicht nach reicht diese Begründung nicht aus, da der Sohnemann ja eine Wohnung hat, auch wenn nur 60m² die aber evtl. für 2 Personen ausreichend sind.

Gruß
Ghost

Ghostraider Experte!

Hier mal etwas zum Eigenbedarf.

<!-- m --> http://www.bmj.bund.de/files/-/1311/Mieterschutz%20bei%20Eigenbedarf.pdf">http://www.bmj.bund.de/files/-/1311/Mie ... bedarf.pdf <!-- m -->

Gruß
Ghost

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