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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe am nächsten Montag mit einem guten Freund zusammen nach Potsdam in eine schöne Wohnung. Wir studieren dort beide und sind heil froh, dass wir endlich etwas gefunden haben. Nun aber zu meinen Problem.

Häufig habe ich schon gelesen, dass die gemietete Fläche von der bezahlten Fläche abweicht und so habe ich einfach bei der Vermieterin nachgefragt, ob sie mir bitte am nächsten Montag zur Übergabe ein Grundriss mitbringen könnte. Sie verneinte diese Frage und erörterte mir, dass ihre Gesellschaft keine Grundrisse der Wohnungen haben würden - sehr seltsam fand ich dies. Daher sagte ich ihr ganz im Vertrauen, dass ich oben genanntes gelesen hatte und mir einfach nur eine Sicherheit damit erstellen möchte - eine Unterstellung möchte ich ihr aber keinesfalls entgegenhalten.
Sie wurde patzig und verwies mich vom Telefon mit dem Satz: "Ich glaube ich werde veranlassen, dass der Herd angeschlossen wird und dann ist für mich die Sache erledigt und den Grundriss können sie sich vielleicht beim Bauamt oder so erfragen!". Versuche zur Schlichtung waren einfach nicht möglich, für sie stand fest: Ich unterstelle ihr eine Falschangabe der Fläche bzw Wohnung.

Ein wenig kann ich ihre "Reaktion" schon verstehen, jedoch empfinde ich einen Grundriss bei Übergabe einfach als eine Art Service. Schließlich zahlt der Mieter ja auch für die Fläche und hat somit noch einmal eine Bestätigung. Außerdem ist es sowohl dem Vermieter als auch Mieter im Nachhinein nicht möglich zu behaupten, Herr XYZ hätte die Wohnung bautechnisch umgestaltet (Durchbruch etc) oder verunstaltet.

Als Laie stelle ich mir dies vor und genau mit dieser Laienhaftigkeit hatte ich meine Bitte geäußert.
Besteht ein Recht auf einen ordentlichen Grundriss (muss dieser besonders unterzeichnet sein, damit ein jener überhaupt - eventuelle vielleicht - rechtskräftig ist?

Das Internet trug mir dies bezüglich leider keine Lösung nahe - habt ihr eine?

Viele liebe Grüße
Dennis
Stichwörter: grundriss + Übergabe

1 Kommentar zu „Grundriss bei Übergabe”

Susanne Experte!

Nein, Du hast kein Recht auf einen Grundriss, Du darfst die Wohnung aber selbst ausmessen!

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