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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe da mal wieder ein kleines Problem. Wohnen in einer AltbauWohnung seit Juni, mussten hier schon sehr viel machen und nun sollte das zweite kleine Bad mal fertiggestellt werden. Dort war jedoch der Spülkasten total verschimmelt und uralt und der Handmischer auch eingelaufen. Nun hab ich ein Schreiben + Bilder aufesetzt,da die Hausverwalten sonst keinen Finger krümmt.

Naja nach 1Monat ca. frag ich dann mal nach und sie meinen zu mir das die Handwerker schon nen Auftrag haben. Ich ruf bei den Handwerkern an, die haben das total verschlammt, machen dann aber endlich nen termin mit mir.


Sogut so schön, ein Handwerker kommt vorbei und schaut sich alles an.

Mängel:

-Spülkasten muss erneuert werden
-Kloschüssel müsste erneuert werden, da sie uralt,es keinen anschlüsse dafür mehr gibt und sie auch unsäuberlich schmutzig und geruchsbildent ist
- Riss im Waschbecken, müsste somit ausgetauscht werden
-Rohre unter dem Waschbecken sind schon prorös und müssten erneuert werden, so auch im anderen Großen Bad
- für beide bäder eine Duschstange,da keine vorhanden ist
-Handmischer fürs Waschbecken müsste erneuert werden


So der Handwerker hat sich erstmal alles aufgeschrieben, es wurde ein Angebot an die Hausverwaltung geschickt. Nun nach 2 Wochen hinterhertelefonieren erfahre ich vom Sanitärbetrieb das die Hausverwaltung nur den Spülkasten und den Handmischer übernehmen will.

Im mietvertrag ist halt die übliche klausel:
einmal kleine Instandhaltungsreparaturen in höhe von 120 euro (handelt es sich hier nicht eher um komplett sanierung ? )
"mieter ist verpflichtet schönheitsreparaturen auf eigene kosten durchzuführen" wobei es sich bei schönheitsreparaturen ja nicht um den sanitären bereich handelt ,laut Mietvertrag



Nun ist die Frage was der VM nun übernehmen MUSS und was nicht ? Ich werde wohl wieder ein Schreiben aufsetzen müssen mit fotos ,damit hier mal irgendwann was passiert.. und das zweite bad begehbar ist.

mfg j.d.

3 Kommentare zu „Sanitäre Reparaturen und Erneuerungen,was muss der VM überne”

Susanne Experte!

Da sollte man nicht lange fackeln und zum Rechtsanwalt. Du zahlst ja auch vollständige Miete, kannst die Wohnung aber nicht insgesamt nutzen. Der Vermieter ist grundsätzlich für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Weder fallen diese defekte unter die Schönheitsreparaturen, noch unter die Kleinreparaturklausel, da der Zustand ja schon so bei Einzug war und auch von Dir bemängelt wurde!!!

jayd

hausverwaltung erklärt mir nach erneutem gespräch am heutigen tage das der hausvermieter garnichts machen müssen,da ja alles so gesehen funktioniert. spülkasten und handmischer werden jetzt erstmal gemacht. rohre will sich der vermieter selbst nen überblick verschaffen...könnte laut hausverwaltung 1-2 monate dauern. Waschbecken(trotz Riss) und Klo sind funktionsfähig ,darum wird daran nichts erneuert. Von einer Duschstange wird gleich abgesehen. Da wir so oder so in der Beziehung immer schon ärger hatten mit der Hausverwaltung und dem Vermieter (da der linke vogel versucht wo es geht centbeträge zu sparen) wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als nen rechtsanwalt für mietrecht einzuschalten. nur kostet da schon das beratungsgespräch an die 40-50 euro oder ? theoretisch lohnt es sich da fast nicht um paar rohrer, ein klo und ein spülbecken erneuern zu lassen oder ?


mfg j.d.

Susanne Experte!

Das ist die Frage.
Falls Du im Recht bist, mußt der Gegner die Anwaltskosten bezahlen. Stellt sich auch die Frage: Was ist denn bei der Wohnungsbesichtigung dazu gesagt worden, der Zustand ist Dir doch sicher aufgefallen!
Falls also gesagt wurde, dass das gemacht wird, fehlt hier eine zugesicherte Eigenschaft.

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