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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Folgendes Problem:

Bin mit meinem Vermieter vor Gericht gezogen, weil die Heizung monatelang (Winter) nicht funktionierte und ich deshalb die Miete entsprechend gekürzt habe.

Urteil: Meine Kürzung war rechtens, der Vermieter hat eine neue Heizungsanlage installiert - Thema erledigt!

Nun erhalte ich die BK-Abrechnung mit einem Guthaben von knapp 200,00€ zu meinen Gunsten - der Betrag sollte mir überwiesen werden.

Es wurde auch etwas überwiesen, nämlich knapp 75,00€. Den Rest hat der Vermieter mit dem Hinweis auf der Überweisung "Gutahaben aus BKA abzgl. Rechtsanwaltskosten" behalten.

Ist so etwas rechtens? Der Rechtsstreit liegt etliche Monate zurück.

Danke für Eure Hilfe!

5 Kommentare zu „Anwaltskosten bei BK-Rückerstattung einbehalten. Rechtens?”

Susanne Experte!

Na, da kannst Du ja gleich wieder zum Anwalt.
Was ist denn bei dem Rechtsstreit entschieden worden, wer die Kosten tragen muss?

NickP

Ich hatte die Kosten zu tragen, da meine Mietkürzung zwar rechten swar, ich jedoch dem Vermieter keine Nachricht über die Kürzung zukommen ließ und er somit (angeblich) schneller hätte handeln können.

Die GERICHTS-Kosten habe ich allerdings schon beglichen.
Ist seine Berechnung der ANWALTSKOSTEN denn in Ordnung?

Gruß und Danke schonmal!

Nick

Susanne Experte!

Er kann ja nur berechnen, was er bezahlt hat, daher muss er einen Beleg vorlegen!

Andererseits hast Du im Eingangsposting auch nicht geschrieben, dass der VM noch Forderungen gegen Dich offen hat!

NickP

Sorry, falls ich mich falsch ausgedrückt habe...

Nochmal kurz der Ablauf:

-Heizung funktioniert nicht - ich informiere VM
-Keine Antwort nach Monaten - ich kürze die Miete
-VM kann sich nun recht schnell melden - verlangt volle Miete
-Ich verlange funktionierende Heizung - kürze weiter die Miete
-VM klagt gegen mich, Gericht sieht die Kürzung der Miete allerdings als rechtens an!

Urteil lautet deutlich: KOSTEN DES VERFAHRENS HAT DER KLÄGER ZU TRAGEN. ALSO VM![/b:f4ac5]

Ende vom Lied: Ich muss die Miete NICHT nachzahlen und VM muss für funktionierende Heizung sorgen (tut er auch!)

Ich bekomme dann, einige Wochen später, Post vom Gericht. Eine Rechnung über ca. 120,00€ allerdings nur aufgrund eines Formfehlers, durch den ich weitere, unnötige Gerichtskosten verursacht hätte. Ich bezahle - Thema erledigt.

Keine offenen Forderungen mehr vom VM oder Gericht.

Nun resultiert aus der BK-Abrechnung ein Guthaben zu meinen Gunsten (ca. 200,00€), was mir überwiesen werden sollte.
Allerdings hat der VM hier irgendwelche Anwaltskosten in Abzug gebracht, sodass ich nur 75,00€ erhalte.

Fazit: Ich musste weder die Prozesskosten tragen, noch die gekürzte Miete zurückzahlen.[/b:f4ac5]

Darf mir der VM jetzt RA-Kosten von der Gutschrift abziehen? Rechnungen hierzu kann er sicherlich vorlegen - es gab ja schließlich einen Prozess und er wurde anwaltlich vertreten, also wird er sicherlich auch Kosten gehabt haben.

Muss ich jetzt aber seine RA-Kosten tragen, obwohl ich "gewonnen" habe?

Susanne Experte!

Ich hatte die Kosten zu tragen, da meine Mietkürzung zwar rechten swar, ich jedoch dem Vermieter keine Nachricht über die Kürzung zukommen ließ und er somit (angeblich) schneller hätte handeln können.
[/quote:96d67]
Das war die Antwort auf meine Frage, wer bei dem Rechtsstreit die Kosten zu tragen hatte.
Dagegen schreibst Du jetzt:
Urteil lautet deutlich: KOSTEN DES VERFAHRENS HAT DER KLÄGER ZU TRAGEN. ALSO VM![/quote:96d67]

Um das mal ganz deutlich zu sagen: Welche Kosten Dir DEIN VM da abgezogen hat, kann Dir hier keiner beantworten. Da musst Du schon den VM selbst fragen.
Sind die Forderungen seitens des VM Deiner Ansicht nach unbegründet, mußt Du auf Auszahlung klagen.

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