Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen!

Ich habe leider das Problem, dass man mit meiner Vermieterin nicht normal reden kann.
In ein paar Wochen ziehe ich aus und ich befürchte hinsichtlich der Kaution das Schlimmste, weil die Frau mich nicht leiden kann. Es gibt in meinem Zimmer einige "Fehler", die schon bei meinem Einzug vorhanden waren: Die Tapeten sind teilweise nicht richtig angeklebt und hängen in den Ecken etwas weg, und an der Decke geht der Wand entlang ein weißer Streifen (die Vermieterin ist beim Streichen mit der Farbrolle immer oben angestoßen).
Eigentlich wollte ich ein Protokoll mit ihr machen bevor ich meine Möbel ausräume, so dass klar ist, dass diese Fehler nicht durch mein Streichen entstanden sind.
Da man aber wirklich einfach nicht mit ihr reden kann, geht das nicht mehr.

Jetzt die Frage: Kann ich mir den Zustand der Wohnung vor meinem Streichen von mehreren Leuten schriftlich bezeugen lassen (Freunde von mir)? Ist das rechtsgültig?

Danke schon mal für eure Hilfe
SABiensche
Stichwörter: möglich + protokoll + zeugen + auszug

3 Kommentare zu „Auszug - Protokoll mit Zeugen möglich?”

Gast Experte!

Ja, das geht.
Sie wird natürlich klagen! Vor Gericht werden dann Deine Zeugen gehört.
Einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal. Gewonnen! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Gast Experte!

ich würd es jedenfalls vorher auch noch fotografieren.
Diese Fotos kannst du dann bei der Übergabe sogleich derVermieterin zeigen. Sie wird dann wohl auch gleich wissen, wie ihre Aussichten bei einem Prozess sind (nämlich eher gering).

Achte bei den Fotos darauf, dass teilweise deine Möbel oder Bilder etc. mit drauf sind.

FischkoppStuttgart Experte!

Zum Thema beweisbilder..
Nimm ein Bild Zeitung. 1 Seite mit auf JEDES foto.. Somit kannst du das Datum der Bilder 100% beweisen...
Den Tip habe ich von meinem Anwalt bekommen. Hat sich bei der Gerichtsverhandlung ganz gut gemacht.. he he..

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.