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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen!

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann!!!

ich habe 3 1/2 jahre in einer wohnung gewohnt aus der ich jetzt ausziehe. im vertrag steht, dass mir die wohnung renoviert übergeben wurde und sowohl türen als auch heizkörper gestrichen waren. bei einem übergabeprotokoll, dass ich nach dem einzug erstellt habe, ist aber herauszusehen ( auch anhand von fotos), dass dem nicht so war. das heisst, dass lackschäden und löcher vor allem an den türen zu finden waren. kann der vermieter jetzt von mir verlangen, dass ich türen und heizkörper streiche, obwohl dies vor meinem einzug nicht geschehen ist??

im vertrag steht außerdem, dass türen und heizkörper alle 4 jahre gestrichen werden müssen.

bitte helft mir, ich bin am verzweifeln!
gruß diesilvi
Stichwörter: heizkörper + streichen + türen + Übergabe + auszug

1 Kommentar zu „Übergabe bei Auszug- Muss ich Türen und Heizkörper streichen”

Susanne Experte!

Lass den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen, das kann Dir viel Geld sparen.
In den letzten Jahren gab es viele Urteile zu der sog. Fristenregelung in Mietverträgen. Es geht soweit, dass Du trotz Schönheitsreparaturklausel gar nichts machen musst. Weiterhin kann der VM auch nicht verlangen, dass bei Auszug unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung, immer renoviert werden muss.
Die Spanne für Türrahmen und Heizkörper liegt auch bei 7 Jahren und nicht bei 4, dabei wird immer ab Einzug gezählt.

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