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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
also, es geht um folgendes: Mein bester Freund wohnt seit vier Monaten in einer Mietwohnung, die 470,-€ pro Monat kostet. Jetzt ist es aber so, dass er die Miete nicht mehr aufbringen kann. Er macht eine Ausbildung und hat einen Nebenjob. Da er aber aufgrund dieses Nebenjobs nicht mehr genug Zeit hatte, sich um seine Ausbildung zu kümmern und diese ganz schön schleifen ließ, kann er nun eben nicht mehr so oft arbeiten. Dies hat nun allerdings zur Folge, dass er sich die Miete nicht mehr leisten kann. Erzählt hat er allerdings erst jetzt davon, als er schon total pleite war und keinen Ausweg mehr gesehen hat. Mein Vorschlag war jetzt zu kündigen und nach einem WG Zimmer Ausschau zu halten.
So, jetzt meine Fragen:
Wie kann er so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag raus (ohne dreimonatige Kündigungsfrist)? Geht das überhaupt? Die Miete für diesen Monat gebe ich ihm jetzt, aber ab Oktober kann er sie einfach nicht meher zahlen. Was passiert dann von Seiten der Vermieterin? Das Problem ist auch, dass diese bis Mitte Oktober im Urlaub ist!!!

Bitte euch wirklich dringend um Antworten..!!!

Liebe Grüße

Taska
Stichwörter: fragen + fragenbrauche + hilfe + über + dringend

3 Kommentare zu „Fragen über Fragen..Brauche DRINGEND Hilfe..!!!”

Susanne Experte!

Die dreimonatige Kündigungsfrist bleibt bestehen und damit der Anspruch der VM auf Zahlung der Miete und NK., ggf. lässt die VM sich auf was anderes ein, aber da hilft in jedem Fall nur ein Gespräch!!!

Taska84

Hallo Susanne,
danke für deine Antwort..
Das Gespräch mit der Vermieterin wird es auch geben, sobald diese wieder da ist.. Aber was kann er tun, wenn sie darauf besteht, dass er noch drei Monate zahlen muss, aber das Geld dafür einfach nicht hat.. gibt es da keine andere Möglichkeit..? Kann er evtl früher aus dem Mietvertrag raus, wenn er Nachmieter stellt, die schon relativ bald einziehen würde..? Wie früh könnte er dann raus..?

Susanne Experte!

Einen Nachmieter kann er nur stellen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist als Option. Das ist allerdings seltenst der Fall.
Besteht die VM auf die 3 Monate, kann er
-eine Kredit aufnehmen
- nicht zahlen, dann wird die VM eine Titel erwirken per Gericht
- mit der VM Ratenzahlung der Schulden vereinbaren

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