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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

ich habe folgendes problem: mein ehemaliger vermieter behält eine warmmiete aus der kaution zurück, weil die schlüsselübergabe zu spät über die bühne gegangen ist. nun ist es aber so:
1. ist dem vermieter kein schaden entstanden (weil genügent zimmer leer standen und immernoch stehen)
2. habe ich mehrmals versucht einen termin für die schlüsselübergabe festzulegen (klappte aber nie vom vermieter aus)
3. durfte (vom vermieter aus) ein bevollmächtigter freund von mir die wohnungsübergabe nicht vollziehen
4. das wichtigste ich war pünktlich ausgezogen!

stellt sich eine frage: was zählt? - der auszugszeitpunkt oder die schlüsselübergabe?

bin für jede antwort dankbar!

grüße holger

5 Kommentare zu „Vermieter behält Kaution zurück wg zuspäter schlüsselübergab”

Susanne Experte!

Mit der Kautionsabrechnung hat der Vermieter bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit, kannst Du überall nachlesen.

Mietzahlungen stehen ihm schon mal gar nicht zu, höchsten eine Nutzungsentschädigung, aber: Wenn er keinen Mieter im direkten Anschluss hat ist ihm kein Schaden entstanden durch die verspätete Übergabe, die er ja auch zu vertreten hat (Termin).

Schwaho

hallo,
er hat mir ja schon den "rest" kaution zurück gezahlt.
ich habe morgen einen termin beim anwalt.
ich poste dann wie die rechtlage ist.

mfg holger

Ghostraider Experte!

Solange die Wohnung nicht mit allen Schlüsseln zurückgegeben worden ist muss der Mieter weiterhin die vereinbarte Miete oder zumindest die ortsübliche Miete zahlen.
Zwar besteht kein Anspruch auf die volle Monatsmiete sondern es würde auf Tage ausgerechnet wo der Vermieter keinen Nachmieter einsetzen kann.

Gruß
Ghost

Susanne Experte!

Lieber Twix, das stimmt aber so nicht!

Schwaho

also ich schreib mal was bei meinem anwalt rausgekommen ist:

ich bin völlig im recht und kann sogar die gesamte kaution zurück verlangen.
1. weil der vermieter die schlüsselübergabe verweigert hat.
-> ich hatte mich ja jeden tag ab 16 uhr + sa und so ganztags bereiterklärt die wohnung zu übergeben.
-> außerdem hatte ich den schlüssel und eine vollmacht an meinem freund gegeben.
2. stand im mietvertrag "besenrein" also fällt der anspruch den vermieters für eine gründliche reinigung weg und den kaputten duschschlauch muss er auch selbst bezahlen.
3. bin ich pünktlich ausgezogen.

für alle drei punkte habe ich natürlich zeugen.

es stellt sich jetzt so dar:
ich habe auf empfehlung des anwalt meinem vermieter eine frist von 2 wochen gesetzt in der der mir den rest der kaution überweisen soll.
sollte er das nicht machen leitet mein anwalt selbst ein mahnverfahren ein und wenn das auch nicht klappt geht das vor gericht.
naja bis jetzt ist nichts gekommen. schätze mal er wird sich auch erst bei einem anwalt informieren.

ich kann jedem nur empfehlen zu einem anwalt zu gehen um eure forderungen durchzusetzten. und ganz wichtig dafür ist: das ihr alles also briefe, mietvertrag und son kram sammelt und nicht wegwerft.

-> ist ein kranker staat in dem man sich schon mit 19 jahren auf eigene kosten einen anwalt nehmen muss <-

grüße holger

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