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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meiner Wohnungsbaugesellschaft einen Nachmieter gestellt und mit diesem eine schriftliche Vereinbarung, dass dieser die Wohnung im jetztigen Zustand, d.h. Laminat, Anstrich etc. übernimmt. Die Wohnung ist in einem top-Zustand.
Die Wohnungsbaugesellschaft sagt jedoch, dass der Nachmieter selbst noch am Tag der Schlüsselübergabe von dieser Vereinbarung zurück treten kann.
Ist dies so korrekt? Wir haben schließlich einen Vertrag darüber abgeschlossen, dass er sich damit einverstanden erklärt!

Bitte um Hilfe!
Stichwörter: zustand + über + Übernahme + vereinbarung + wohnung

2 Kommentare zu „Vereinbarung über Übernahme der Wohnung im jetzigen Zustand!”

Susanne Experte!

Naja, grundsätzlich schließen die Verträge Mieter und Vermieter.

Ghostraider Experte!

Naja, grundsätzlich schließen die Verträge Mieter und Vermieter.[/quote:cbab6]

Stimmt nicht ganz so.
Mit dem Vermieter schließe ich den Mietvertrag über die Mietsache. Über den in der Wohnung verlegten Bodenbelag hier das Laminat hat der Vermieter im Mietvertrag nur dann ein Vertragsrecht wenn er dieses Laminat selbst verlegt oder vom Vormieter übernommen hat.
Hier hat der Vormieter mit dem Nachmieter einen Vertrag über die Übernahme von dem Bodenbelag (Laminat und Wohnungszustand) abgeschlossen. Auch hier gilt " Verträge müssen eingehalten werden".
Also, der Vormieter kann zwar von dem Vertrag zurück treten aber wie und bis wann sollte auch im Vertrag stehen.
Weitere Erklärungen könnte man im BGB unter Vertragsrecht mal nachlesen.

Gruß
Ghost

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