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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Bei uns wird seit 1,5 Monaten das Dachgeschoss ausgebaut. Dadurch ersteht erheblicher Lärm. Vor allem Morgens.
Unsere Vermieterin hat vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben:

Falls das Dachgeschoss im Haus Nr.113 ausgebaut wird, kann durch Lärm oder Schmutzbelästigung keine Mietminderung geltend gemacht werden.
(Das Dachgeschoss wird nicht nur in Nummer 113 ausgebaut sondern auch in den danebenliegenden Wohnhäusern- dieser Lärm ist jedoch nicht so störend)

Nun fragen wir uns ob eine Mietminderung überhaupt möglich ist?
Ist die Klausel die uns die Vermieterin in den Vertrag hineingesetzt hat vielleicht sogar rechtsungültig?

Vielen Dank für eure Antworten

Oli

3 Kommentare zu „Lärmbelä.-Mietminderung lt. Mietvertrag nicht mgl.-Rechtens?”

woo

Bitte um Hilfe.

Susanne Experte!

Es stellt sich die Frage, was der VM Euch vor Vertragsabschluss zu dem Thema erzählt hat.

Wenn er z.B. gesagt hat, dass das Dachgeschoss ausgebaut wird, er wisse nur noch nicht, wann - dann hat er Euch darüber aufgeklärt. In diesem Fall könnte er sich auf
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html[/url:30563]
berufen.

woo

Danke für die schnelle Antwort

Oli

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