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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe mich angemeldet, weil uns heute fast der Schlag getroffen hat. Es geht darum, dass mein Mann eine kleine Videothek betreibt und er heute von seinem Vermieter eine "fristgerechte" Kündigung zum 31.12.07 erhalten hat. Es geht also um die Vermietung von Gewerberäumen.

Jetzt kann mein Mann auf die Schnelle den Mietvertrag nicht finden (ich habe ihm deswegen schon die Ohren langgezogen). Soweit ich weiß handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, von dem wir vermuten, dass er zum Ende des Jahres auslaufen würde. Mein Mann betreibt diesen Laden schon seit 7 Jahren und bisher hat sich der Vertrag immer stillschweigend verlängert.

Die Kündigung war recht kurz gehalten. Sie enthielt nur, dass es "die wirtschaftliche Lage erfordert", dass man ihm "fristgerecht zum 31.12.07" kündigt. Für weitere Informationen solle er sich an den Angestellten des Matratzenladens nebenan wenden, der hätte ihm dies bestimmt auch schon mitgeteilt. Der selbst wusste angeblich noch nichts, hat aber in Erfahrung gebracht, dass die Ladenkette für die er arbeitet seinen Laden erweitern will und somit den Platz der angrenzenden Videothek bräuchte. Vermieter und Matratzenladenkette stehen diesbezüglich wohl in Verhandlungen.

Da wir den Vermieter noch nicht erreichen konnten, wollte ich mich hier schon mal schlau machen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Meine Frage nun: ist das alles so rechtens?

Ist die Form der Kündigung anfechtbar? (keine Info über Widerspruchsrecht, eine sehr schwammige Begründung und der Verweis auf den Laden nebenan)

Ist es wirklich fristgerecht? Immerhin hängt hiervon eine Existenz ab. Mein Mann hat den Laden übernommen und führt ihn wie bereits erwähnt selbst seit etwa 7 Jahren. Wo soll er bis Jahresende einen gleichwertigen Laden zu etwa gleichen Konditionen bekommen? Was ist mit dem Kundenstamm? Für meinen Mann würde das das Aus bedeuten.

Wäre euch für guten Rat und Auskünfte wirklich sehr, sehr dankbar!

0 Kommentare zu „Kündigung gewerbl. Räume zum Jahresende rechtmäßig?”

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