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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mietergemeinde,

als neues Mitglied hier, habe ich direkt mal eine Frage. Ich hoffe mir kann jemand dabei weiter helfen.

Vor etwa einem dreiviertel Jahr habe ich eine Mieterhöhung erhalten. Soweit noch in Ordnung. Nur habe ich seit geraumer Zeit einige Mängel in meiner Wohnung, welche auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht behoben wurden. Somit habe ich der Mieterhöhung nicht zugestimmt und erst einmal auf Beseitigung der Mängel bestanden. Diese wurden dann auch mit reichlich zögern innerhalb eines halben Jahres erledigt und ich habe der Mieterhöhung nun zustimmen müssen. Jetzt wurde mir rückwirkend die komplette Mieterhöhung er letzten Monate in Rechnung gestellt. Das heisst, ich soll die komplette Erhöhung der letzten Monate nachzahlen.

Darf der Vermieter so was und ist er mit so eine Aktion im Recht ?

Vielen Dank im voraus und Grüsse

pappnase63

2 Kommentare zu „Nachträgliche Zahlung einer Mieterhöhung”

pappnase63

Hat hier wirklich keiner eine Antwort, für mich, ich brauche hier wirklich Rat.

Vielen Dank noch einmal

pappnase63

Susanne Experte!

Zu diesem Fall fällt mir wirklich nichts ein...
Ich würde vorschlagen diese Frage bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> gegen geringen Einsatz vorzubringen!

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