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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Meine Freundin hat von der Wohnungsgesellschaft der vor-vorletzten Wohnung in der sie zur Miete gewohnt hat einen Brief erhalten.

"...bieten wir Ihnen an, die rückständigen Betriebskosten für 2005 und 2006 in der Gesamthöhe von 567,18€ in 10 Raten a 50,00€ und einer Rate a 67,18€ zu begleichen."

Sie hat damals auch diese Nachforderung schriftlich erhalten und sie ans Arbeitsamt geschickt. Eine bestätigung hat sie höchstwahrscheinlich nicht erhalten. Und die MahnungEN die angeblich rausgeschickt wurden aucht nicht. Sie war damals arbeitslos.

Ist Sie verpflichtet diese Nachforderung zu bezahlen oder ist das Arbeitsamt dafür zuständig?
Stichwörter: arbeitsamt + nachforderung + ans

0 Kommentare zu „Nachforderung ans Arbeitsamt...”

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