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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Mieterin einer durch einen Einzeleigentümer vermieteten Wohnung. Wohne hier seit 10 Jahren. Will hier nicht ausziehen, top wohnung, habe mir gerade eine Einbauküche mit Zustimmung des Vermieters eingebaut, die ich gerne die nächsten 10 Jahre noch nutzen möchte. Habe mit Zustimmung des Vermieters vor einem Jahr zwei Katzen angeschafft, die allerdings freilaufend sind. Wohne im 4. OG, die Katzen bringe ich regelmäßig immer in Begleitung nach draußen, wo sie einige Zeit im Hinterhof bzw. im begrünten, angrenzenden Hinterhof verbringen. Dann hole ich sie persönlich wieder ab und bringe sie nach oben.

Im Mai wurde die eine Katze im zweiten Hauseingang der Wohnanlage über Nacht eingesperrt, ich konnte sie einfach nicht finden. Sie hatte Durchfall und hat da auf den guten Sisal-Teppich gekackt. Habe es natürlich gleich weggemacht, eine Nachbarin mit ebenfalls gelegentlich freilaufender Katze (die schon seit 8 Jahren im Haus ist), hatte mich benachrichtigt. Keine Schäden am Teppich zurückgeblieben. Ein anderer Eigentümer in diesem Aufgang, der seine Wohnung selbst bewohnt, hatte das Malheur leider schon bemerkt. Hat dann einen ziemlich ungehobelten Brief an die Hausverwaltung geschrieben, bzw. mich per email in cc gesetzt. An den Haaren herbeigezogene Beschuldigungen diversester Art zu den Tieren, dabei nie genau ausgesprochen, meint er jetzt meine Katzen oder die der anderen Nachbarin. Alles ein Brei. Hat in der Eigentümerversammlung darauf hingewirkt, dass über den Verbleib der Tiere im Haus abgestimmt wird. Zum Glück zu meinen Gunsten entschieden, da eigentlich alle Leute bis auf den im Haus recht entspannt sind und nichts gegen die Tiere haben. Es wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die Tiere sich nicht in den Gemeinschaftsräumen aufzuhalten hätten. Was absurd ist, denn das tun sie nicht und die Katze wurde gegen ihren Willen eingesperrt.

Mein Vermieter nimmt leider an den Versammlungen nicht teil - ich habe daher keine Gelegenheit, direkt zu den Anwürfen Stellung zu nehmen oder meine Lage zu schildern. Er hat gesagt, wenn nochmal was passiert, dann müssen die Tiere weg. Die Katzen sind mein Leben, ohne die kann ich nicht. Ich habe totale Angst, wie das hier weitergeht. Ich bin sozusagen auf Gedeih und Verderb auf die gute oder schlechte Laune dieses einen Nachbarn angewiesen.

Die Katzen können nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden: sind von klein auf an Ausgang gewöhnt, waren vorher wildlebend. Stören aber bisher keinen und auch der "blöde" Nachbar hat sich bis zu dem Schreiben an die Hausverwaltung immer positiv geäußert. Legt es jetzt aber auf Gedeih und Verderb drauf an, im Hause "Recht und Ordnung" herzustellen, bespitzelt auch sonst gern andere Nachbarn, mischt sich überall ein. Mieterverein macht mir keine Hoffnung. Sagt, ich habe ganz schlechte Karten, soll den Ball flachhalten. Wie ist da die Rechtslage bezüglich der Freiläufer?

Werde seit der Eigentümerversammlung durch den Hausmeister und die Hausverwaltung terrorisiert - zu allem Überfluss ist meine Wohnung nicht an die Hausverwaltung angeschlossen. Ich kann mich nicht mal beschweren, die sagen dann nur, sie sind für mich nicht zuständig. Mein Vermieter fühlt sich auch nicht zuständig, nur wenn "seine Eigentumsrechte berührt" seien. Hat der als Vermieter nicht auch Pflichten mir gegenüber? Jeden zweiten Tag patroulliert der Hausmeister hier durch das Haus (sehr wenige Wohnungen, sehr ruhiger Aufgang), ich fühle mich in meiner Privatsphäre eingeschränkt und belästigt. Er hat dreimal hintereinander morgens um 8.00, wenn ich nackt im Bad stehe (wirklich!!) bei mir geklingelt und gesagt, ich hätte Gegenstände aus dem Flur zu entfernen etc. Ich finde das ungehörig und denke, er sollte vorher anrufen und nicht unangemeldet um die Zeit vor meiner Tür stehen.

Kann mich mit der Hausverwaltung nur noch schreiend verständigen und habe aus Versehen den Hausmeister wohl auch schon als Arschloch bezeichnet (der Hausverwaltung gegenüber). Ich weiß nicht mehr ein noch aus, diese ständige Beobachtung macht mich irre, ich kann mich gar nicht mehr auf andere Dinge konzentrieren, weil ich an nichts anderes mehr denken kann als dass ich schon wieder was falsch mache etc.
Stichwörter: katzen + nachbarn + Ärger + freilaufende

1 Kommentar zu „Freilaufende Katzen und Ärger mit Nachbarn”

Susanne Experte!

Rechtslage:
es gelten die Beschlüsse der WEG

Ob Katzenhaltung in der Wohnung verboten werden kann, daran scheiden sich die Gerichte. Man ist sich nicht einig, ob Katzen in die Kleintierhaltung fallen oder nicht.
Den Freigang im Hof kann die WEG allerdings verbieten, da alles ausserhalb der Wohnung zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Wenn ich nicht will, dass jmd. um 8 Uhr Morgens bei mir schellt, dann stell ich die Schelle halt ab! Ich gehör aber auch zu den Leuten, die nicht immer gleich zur Tür rennen und öffnen. Ohne Anmeldung bei schellen ist halt Pech....man hat aber auch nicht gleich den Mann mit dem Kobold im Haus.
Zu behaupten, der Hausmeister legt es drauf an und schellt, wenn Du nackt im Bad stehst (woher der das wohl weiss?) geht schon etwas in Richtung paranoid, oder?

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