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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich hoffe ihr könnt mir helfen!!

ich habe vor längerer zeit einen mietvertrag nach deutschem recht
(die es in jedem laden gibt) in und für frankreich abgeschlossen der
zum 01.10.2007 in kraft treten soll.
zwischenzeitlich ist es so gekommen das meine frau und ich uns
trennen und niemand ( finanziel gesehn) in der lage ist das haus zu
beziehen. aus diesem grund hat meine frau mit dem vermieter
telefoniert und ihm gesagt das wir das haus nicht nehmen könne aus
dem oben genannten grund. er war mit den worten das es ihm leid tue
das es dazu gekommen ist einverstanden das wir den mietvertrag nicht
einhalten müssen. jedoch hat er sich heute mit der aussage gemeldet
das er einen rechtanwalt eingeschaltet hat und er 3 mieten haben
will. er droht auch mit einer lohnpfändung. (so hat er auf den AB
gesprochen)
was soll ich jetzt tun???

es gibt noch weitere interessenten für das haus die auch zum 01.10
dort einziehen würden, sie sind dem vermieter bekannt aber sollen
wegen einer negativen (er kennt ihn)aussage des nachbarn keinen
mietvertrag bekommen.


jetzt meine fragen:

- ist ein deutscher mietvertrag überhaupt für frankreich gültig???

- habe ich eine möglichkeit da raus zu kommen ohne zu zahlen oder
einen rechtsstreit

ich würde mich über schnelle hilfe freuen.


mfg MXB
Stichwörter: gültig + mietvertag + deutscher + frankreich

2 Kommentare zu „Ist ein Deutscher Mietvertag in Frankreich gültig?”

Der_Mario Experte!

Selbstverständlich gilt dort französisches Recht. Mit Mietrecht in Frankreich werden sich aber vermutlich hier die wenigsten auskennen.

Ghostraider Experte!

Selbstverständlich gilt dort französisches Recht. Mit Mietrecht in Frankreich werden sich aber vermutlich hier die wenigsten auskennen.[/quote:b8761]
Ein deutscher Mietvertrag mit deutschem Mietrecht, gilt nur in Frankreich, wenn er in Deutschland unterschrieben wurde.
Wurde ein deutscher Mietvertrag in Frankreich unterschrieben gilt dieser nach französischem Mietrecht.
Dabei ist es irrelevant ob die da was mit dem deutschen Mietrecht anfangen können. Es wurde ein Mietvertrag unterschrieben und die Einzelheiten richten sich nach dem französischem Recht.
In diesem Fall ist es genau so wie mit einem Urlaub. Alles was hier in Deutschland an Urlaubsspass abgehandelt und unterschrieben wurde wird nach deutschem Recht behandelt. Alles was Sie im Urlaubsland buchen oder unterschreiben wird nach dem Landesrecht behandelt.


Aber um ganz sicher zu gehen würde ich einen Anwalt befragen.

Gruß
ghost

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