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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

folgende Fragen tun sich mir zur Zeit auf.
Ich bin aus einer Wohnung ausgezogen. Mietvertrag war einer nach dem bisherigen sog. Sigel-Einheitsmietvertrag.
Inhalt ist die Klausel, das der Mieter für kleine Schäden haftet etc. (ich denke das ist immer der selbe Standard deshalb erspare ich mir das Abschreiben, ansonsten kann ich aber gerne Genaueres posten).
Vorweg das erste was passiert ist war, das beim Auszug ein Schaden an der Tür bemerkt worden ist. Anscheinend wurde vor meinem Einzug damals die Tür aufgebrochen und eine Metallplatte angebracht. Das habe ich selbst damals nicht wahrgenommen bzw. für normal gehalten. Die Sache stand nicht in der Übergabe, also hat wohl der Vermieter recht wenn er sagt "Es war nicht da beim Einzug". Ob man sowas reparieren lassen muss ist denke ich Geschmackssache, aber es ist wohl nicht diskutierbar oder?
Nun die neueren Dinge: Im Bad gibt es ein Spiegelkabinett, das wirklich der letzte Müll ist. Es besitzt Seitenklappen die durch Magnete gehalten werden und beim Eindrücken aufgehen "sollen". Aber das Ganze war schon immer so wacklig das es manchmal erst nach dem 5ten mal aufging. Ich habe mir nie was dabei gedacht, habe es auch nie benutzt. Nun wird es vom Vermieter als Mangel beschrieben und ich soll dafür wohl zahlen.
Eine andere Sache ist noch die Wandhalterung der Duschkopfstange. Anscheinend ist sie unten mit der Zeit korrodiert/gerostet und durch das hin- und herfahren des Duschkopfes aus der Wand gebrochen. Ich habe es nie bemerkt, weil eine Abdeckung darüber ist. Wer muss hier zahlen?

achja unter punkt 4. und 5. (Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungskosten) steht "sind vom Mieter" zu tragen. Trotzdem ist es irgendwie oberflächlich.

Danke schonmal.
Und auch Gruß an meinen Vermieter falls er dies liest
Stichwörter: auszug + kostenübernahme

0 Kommentare zu „Kostenübernahme bei Auszug”

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