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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe vor ein paar Tagen meine Abrechnungen für das Jahr 2005 und 2006 bekommen.Zur Erklärung: Ich bin am 27.04.06 aus meiner Wohnung ausgezogen.Ich habe jetzt die Abrechnugen bekommen, Abrechnungszeitraum 02/2005 bis 02/2006 und 03/2006 bis zum Auszug 30.04.06.Bei der Abrechnung 2005 habe ich ein Guthaben und 2006 eine Restschuld.Ich habe 10/05 meinen Wasserzählerstand erneut durchgegeben an ihn, Stand 291 m3 (laut meinen aufzeichnungen) und beim Auszug 04/06 war der Stand 295 m3.Jetzt kam die abrechnung und er sagt er hätte von 10/05 den gleichen Stand wie der von meinem Auszug, d.h. kein Verbrauch. Was ja nicht geht! Durch die Blume kam dann, das ich ja den Zähler manipuliert haben könnte und er hat ihn wohl zum testen ans Eichamt geschickt.Ich habe ihm gesagt er hätte von 10/05 den falschen Stand aufgeschrieben und deswegen würde das wohl falsch sein.Aber er sagt er wartet die Überprüfung ab.
Das Ding ist, er sagt, solange das nicht geklärt ist überweißt er mir das Guthaben nicht, was ja aber von der Abrechnug 2005 (guthaben) ist und nicht von 2006 (restschuld).
Meine frage es sind 2 verschiedene Abrechnungen, darf er das Geld einbehalten und wie er sagt miteinander verrechnen?
Was kann ich tun damit ich das abschließen kann? Mieterbund? Rechtsanwalt?

danke im voraus
zwergi
Stichwörter: abrechnung

1 Kommentar zu „Abrechnung 2005 und 2006”

annie14

hallo,

also das mit den unterschiedlichen zählerständen und der prüfung des zählers beim eichamt finde ich schon ein hartes stück ... eigentlich sollte dir das guthaben von 2005 zustehen, da er diesen zählerstand ja ersteinmal nicht angezweifelt hat ... bevor du zum anwalt gehst, vielleicht kannst du mal bei einer rechtsberatung nachfragen, das ist auf jeden fall nicht so teuer ... ich hab da mal was im internet gesehen, ich glaub das lohnt sich ... mom ich schick dir den link:

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hoffe du bekommst dein geld

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