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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer weiß, ob die Freistellung vom WBS einer Fehlbelegung gleichkommt, und ob ich dann einen Ausgleich zahlen muss?
Stichwörter: freistellung + wbs

1 Kommentar zu „Freistellung vom WBS”

Gast Experte!

Was soll den die Freistellung vom Wohnberechtigungsschein sein?

Ich kenne nur die Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe und die Freistellung von der Belegungsbindungen.

Diese beiden Begrifflichkeiten sind insofern unmissverständlich:

Braucht man für die Wohnung keinen WBS (mehr), so braucht man mangels WBS auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr zahlen.

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