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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe gestern die Nebenkostenabrechnung 2005/2006 bekommen. Bin im Mai 06 aus dem Mietverhältnis ausgetreten und soll jetzt noch ca. 250 euro nachzahlen für das eine halbe Jahr, das ich in der WG gewohnt habe (sprich von November 05 bis Mai 06) Ist das überhaupt noch rechtens, dass mir für diesen Zeitraum abgerechnet wird? Wohne dort ja schon seit über einem Jahr nicht mehr. Kennt sich da jemand von euch aus ob die Abrechnung schon verjährt ist oder ob ich noch etwas zahlen muss?
Hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Gruß
Julia
Stichwörter: wg + nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung WG”

Susanne Experte!

Entspricht Deine Angabe dem Abrechnungszeitraum? Oder ist der jeweils das Kalenderjahr? (unabhängig davon, wann Dein Mietvertrag beendet war!)

Eine NK- Abrechnung entspricht i.d.R. dem Kalenderjahr.
Das heißt, Dir müßte die Abrechnung aus 2005 für die Wohnung vorgelegt werden, Du zahlst dann Anteilmässig für Dein Zimmer 2/12 (Nov/Dez). Das hätte aber bis Ende 2006 geschehen müssen, daher mußt Du für 2005 gar nichts mehr bezahlen.

Das heißt aber auch, Du solltest Dir für 2006 die Abrechnung der Wohnung vorlegen lassen und würdest von dem Anteil Deines Zimmers 5/12 (Jan-Mai) bezahlen. Die Abrechnung für 2006 hat Zeit bis 31.12.2007

Was genau liegt Dir also vor?

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