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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich befinde mich momentan in einer recht verzwickten Lage für die ich nach langem Googeln keine gute Hilfe finden konnte. Vielleicht wisst ihr ja was...
Also, es geht um drei Studenten, die dort wo sie studieren, aber nicht herkommen zusammen in eine WG ziehen möchten. Hierfür wurde bereits die passende Wohnung gefunden. Die Wohnung überzeugte bei der Besichtigung sofort, nur die Maklerin, die nicht einmal die Raumaufteilung parat hatte, wirkte etwas inkompetent. Die Wohnung steht ab sofort frei zur Vermietung, da aber momentan noch Semesterferien sind und die alten Wohnungen erst zum 1.11. gekündigt sind, fragten wir ob wir die Wohnung auch erst zum 1.10. mieten könnten. Den Studenten wurden Selbstauskunftsblätter zur Bewerbung mitgegeben. Ein paar Tage später hat die Maklerin telefonisch bekannt gegeben, dass der Vermieter mit der Miete ab dem 1.10. einverstanden wäre, die Nebenkosten jedoch um 40€ hochgesetzt werden, da wir zu dritt sind und die Vormieter zu zweit schon meist über dem Nebenkostenabschlag lagen. Die Selbstauskunftsblätter wurden dennoch von allen drei Studenten ausgefüllt um sich für die Wohnung zu bewerben. Nach der Begutachtung der Selbstauskünfte bekamen wir das okay für die Wohnung und die Zusage, dass uns der Mietvertrag zugesandt wird. Von dort an hörten wir natürlich auf mit der Wohnungssuche. Heute bekamen wir abermals einen Anruf von der Maklerin, die uns mitteilte, dass der Vermieter einen Interessenten hat, der schon ab September zahlen würde und wenn der Mietvertrag der Maklerin und dem Vermieter nicht bis Dienstag vorliegt, werden wir die Wohnung nicht mehr bekommen. Wir drei wohnen verteilt in Deutschland und es brauch seine Zeit bis alles ausgefüllt ist. Also Stress ohne Ende, bevor wir überhaupt eingezogen sind. Ist das rechtens, was der Vermieter da mit uns macht oder gilt die mündliche Zusage, da uns mehrmals versichtert wurde, dass wir die Wohnung auf jeden Fall bekommen werden. Darüber hinaus müssen wir eine Kaution in Höhe von 2MM leisten und noch eine elterliche Bürgschaft abgeben. Müssen wir die Bürgschaft dann auf eine MM schriftlich beschränken, da gesetzlich ja nur eine Sicherheitsleistung von 3MM erlaubt ist oder wird das automatisch durch das Gesetz geregelt??
Da fühlt man sich bei einem Vermieter, der anscheinend nicht zu seinem Wort steht natürlich schon vor dem Einzug nicht wohl...
Vielen Dank für alle Antworten und Hilfen!!!
Stichwörter: vermieter + zusage + druck + macht + mündliche

2 Kommentare zu „Mündliche Zusage, Vermieter macht Druck!!”

Susanne Experte!

Wenn die Kaution schon gezahlt wurde und vom VM angenommen kann man das durchaus als Zusage zum Mietvertrag sehen. In diesem Zusammenhand würde ich den Vermieter darauf hinweisen, dass der MV mit Euch zu schließen ist. Weiterhin würde ich auch auf die mündliche Zusage pochen und mit Schadenersatzklage drohen!

Viele VM möchten über die 3 MM heraus eine Bürgschaft. Hat der VM allerdings eine Kaution von MM kann er die Bürgschaft nicht mehr verlangen, bzw. der Bürge haftet tatsächlich nicht mehr, von gesetzlicher Seite ist das sicher.

Werner1 Profi

-----------------Ein paar Tage später hat die Maklerin telefonisch bekannt gegeben, dass der Vermieter mit der Miete ab dem 1.10. einverstanden wäre, die Nebenkosten jedoch um 40€ hochgesetzt werden, da wir zu dritt sind und die Vormieter zu zweit schon meist über dem Nebenkostenabschlag lagen.--------------------

Nun wenn diese telefonische Aussage beweisbar[/u:a9050] ist wurde dann ein Mietvertrag geschlossen, sobald die zukünftigen Mieter hier annehmen. Eine Anpassung der NK ist OK. Die Mieter der Wohngemeinschaft müssen dieses Angebot ja nicht annehmen.

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