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mocsen hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Hundes in einer Mietwohnung. Ich habe mich schon vorher anderweitig informiert, allerdings bin ich noch nicht ganz zufrieden, deshalb stelle ich jetzt hier die Frage:

Wie sieht es rechtlich aus, wenn meine Freundin (Die 500 Kilometer entfernt wohnt) mich ab und zu besucht und Ihren Hund (Labrador) mitbringt? Der Hund ist absolut friedlich, macht keinen Dreck und bellt nicht. Es hat sich noch nie jemand beschwert. Laut Mietvertrag ist das Hundehalten nicht erlaubt. Meine Freundin besucht mich circa ein mal im Monat, manchmal auch seltener. Allerdings bleibt sie dann auch mal 3-4 Tage bei mir.

Bevor ich jetzt den Vermieter kontaktiere und damit schlafende Hunde (Haha!) wecke, wollte ich mich nur mal im vorraus informieren. Eigentlich ist das doch erlaubt, oder?

Danke für die Antworten.

2 Kommentare zu „Hund zu Besuch?”

Sunnygirly 03.07.2012 12:28

Hallo wenn im MV ausdrücklich steht das Hundehaltung untersagt ist dann darf Ihre Freundin nicht mitbringen auch nicht als Gasthund. Sie könnten allerdings mit dem VM reden und Ihn bitten das er mit der Aussnahmesituation einverstanden ist allerdings sollten Sie das schriftlich festhalten damit es keinen Ärger gibt. LG

data100data100 Profi 06.07.2012 12:36

Was SunnyGirl geschrieben ist so nicht ganz richtig. Es kommt darauf an wie lange der Besuchz bleibt. Hier ein Link dazu:

http://mein-bau.com/28514/betriebskosten-keine-auskunft-bei-pauschale/


Am besten wie von Sunny Girl gearten einfach mit dem Vermieter höflich sprechen ob das OK geht !!

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