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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe heute meinen Vermieter auf ein Problem mit den Rolläden angesprochen.

Und zwar ist an einem Rolladen der Gurt schon sehr in Mitleidenschaft gezogen. Das sieht dann so aus:
http://members.aol.com/comlar/bilder/R01.jpg[/img:5ad70]
[img:5ad70]http://members.aol.com/comlar/bilder/R02.jpg[/img:5ad70]

Er meinte dazu nur, dass sei Sache des Mieters und nicht des Vermieters. Wörtlich: "Irgendwen trifft es halt!" bezogen auf die Mieter. Ich soll es selbst machen, er kann sich nicht um jede Kleinigkeit kümmern, da werde er ja gar nicht mehr fertig.

Ist dem so? Muss ich das instandsetzen lassen oder nicht? Weiß da jemand was dazu? Kann man das irgendwo nachlesen?

Vielen Dank im Voraus!

3 Kommentare zu „Schönheitsreparatur? Eigenleistung durch den Mieter?”

Der_Mario Experte!

Wenn es in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt, wirst Du das wahrscheinlich zahlen müssen.
Ansonsten ist Instandhaltung aber stets Sache des Vermieters - egal ob Kleinigkeit oder nicht.

comlar

Wenn es in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt, wirst Du das wahrscheinlich zahlen müssen.
Ansonsten ist Instandhaltung aber stets Sache des Vermieters - egal ob Kleinigkeit oder nicht.[/quote:a2006]
Also bei mir steht:
Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den (...) Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.[/quote:a2006]
Demnach müsste ich es selbst bezahlen?
Aber dann:
Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 77,- Euro begrenzt. Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt. Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6% der Jahresnettomiete (Miete ohne Betriebskosten).[/quote:a2006]
D.h. ich müsste maximal 77,- Euro zahlen. Kostet es mehr, zahlt alles der Vermieter?[/b:a2006]

Oder anders:

Angenommen ich zahle 3.600,- Euro Nettomiete pro Jahr, dann muss ich maximal 216 Euro (6%)an Reparaturen im Jahr selbst zahlen? Oder wie ist das zu verstehen?

Was kostet denn so ein Austausch von einem Rolladengurt??

Susanne Experte!

Wenn es in Deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel gibt, wirst Du das wahrscheinlich zahlen müssen.
Ansonsten ist Instandhaltung aber stets Sache des Vermieters - egal ob Kleinigkeit oder nicht.[/quote:ebda0]
Also bei mir steht:
Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den (...) Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.[/quote:ebda0]
Demnach müsste ich es selbst bezahlen?
Aber dann:
Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 77,- Euro begrenzt. Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt. Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6% der Jahresnettomiete (Miete ohne Betriebskosten).[/quote:ebda0]
Du zahlst eine Rechnung pro Schadensfall bis 77.-, Rechnungen, die höher sind, muss der Vermieter übernehmen.[/color:ebda0]D.h. ich müsste maximal 77,- Euro zahlen. [b:ebda0]Kostet es mehr, zahlt alles der Vermieter?[/b:ebda0]
[color=#FF0000:ebda0]Hier ist jeder Rolladengurt sein eigener Schadensfall.[/color:ebda0]

Oder anders:

Angenommen ich zahle 3.600,- Euro Nettomiete pro Jahr, dann muss ich maximal 216 Euro (6%)an Reparaturen im Jahr selbst zahlen? Oder wie ist das zu verstehen?
Deine Beteiligung ist auf 216.- p.a. begrenzt! Die Summe der von Dir gezahlten Rechnungen darf 216.- nicht überschreiten.

Was kostet denn so ein Austausch von einem Rolladengurt??
[color=#FF0000:ebda0]Witzbold- Kostenvoranschlag machen lassen. [/color:ebda0]
[/quote:ebda0]
Wenn sich der VM weigert nach Kostenvoranschlag die Bestellung zu machen dann bestellst Du. Geht die Rechnung pro Fall über 77.-, dann zahlst Du und verrechnest mit der Miete. Die Firma soll auf jeden Fall die Gurte getrennt abrechnen!

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