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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier und das hat natürlich auch einen Grund. Ich will einfach mal anfangen

1. Meine Eltern ziehen weg, nach Forchheim und da wollen ein Freund und ich die Wohnung übernehmen. Der Haken an der Sache ist, dass wir den Mietvertrag von meinen Eltern einfach weiterlaufen lassen wollen, weil das nen Ur-alter ist, wo super tolle Konditionen drin sind. Da soll der Vertrag einfach weiter laufen und das Geld dann von meinem Konto abgehen. <-- geht das einfach so?[/b:bbdb3]

2. Wie sieht das mit Untermietvertrag aus, weil der Kumpel bald arbeitslos wird und wenn das dann auf Hartz hinauslaufen sollte, braucht er da nen Miet-/Untermietvertrag um Wohngeld zu beantragen? Und wie sieht das sonst in dieser Hinsicht aus? Kann ich einfach handschriftlich mit ihm ein Untermietvertrag machen oder läuft das zwangsläufig über die Wohnungsverwaltung?

3. Was müssen wir dann noch so beachten? Wäre super, wenn ihr auch ein paar Rechtsgrundlagen angeben könntet, damit man auch auf nummer sicher gehen kann, ge


Vielen Dank schonmal für eure antworten.
Stichwörter: freund + probleme + untermieter

2 Kommentare zu „Freund als Untermieter, Probleme??”

otty5

ich pushe einmal, sorry

Der_Mario Experte!

Hallo.

Zu 1.: Nein, Anspruch darauf besteht nur beim Tod des Mieters. Ich vermute mal, dass der Vermieter den Vertrag nicht so ohne weiteres auf Dich ändern wird (allerdings: fragen kostet nix).
Deshalb wäre es vielleicht eine Alternative, wenn Deine Eltern ihre bisherige Wohnung an Euch beide untervermieten.

Zu 2.: So ohne weiteres darfst Du nicht untervermieten.
Du musst den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bitten (schriftlich, am besten eine Frist setzen, bis wann eine Antwort erwartet wird). Dabei musst Du ein "berechtigtes Interesse" vorbringen und angeben, an wen untervermietet werden soll. Sollten Deine Eltern weiter Mieter dieser Wohnung bleiben, wäre der notwenig gewordene Zusatzverdienst wegen der finanziellen Doppelbelastung (2 Wohnungsmieten) möglicherweise schon ein solches berechtigtes Interesse.
Der Vermieter darf seine Zustimmung nur dann verweigern, "wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann". (§ 553 BGB)
Der Untermietvertrag wäre dann ein Vertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter.

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