Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe mal eine kurze Frage.
Das Abwasserrohr der Wohnung über uns hat einen Riss, und dies wohl schon seit längerem. Wir haben es erst letztens gemerkt als das Wasser durch die Decke kam und den Teppich versaut hat sowie eine Kommode unter Wasser gesetzt hat.
Nun war der Handwerker da und hat unserer Holzvertäfelung aufgerissen. Darunter kam zum vorschein, dass schon seit längerem ein Problem mit den uralten Leitungen besteht und die ganze Ecke verschimmelt und hinüber ist.
Es handelt sich hierbei um einen kleinen Raum und den Flur.

Nun meine beiden Fragen:
1. Da nun alles auf ist stinkt der Schimmel die ganze Wohnung voll. Was kann man hier bzgl. einer Mietminderung unternehmen. Schließlich zieht der Geruch durch die ganze Wohnung, die Ecke ist unbenutzbar, überall in der Wohnung stehen die Möbelstücke etc. herum, da wir die Ecke erstmal komplett abbauen mussten.

2. Ich bin berufstätig, will aber auch nicht einfach meinem Vermieter o.ä. die Wohnungsschlüssel überlassen damit die Handwerker arbeiten können. Dafür ist mir das Wohnungsinventar viel zu wertvoll. Wenn ich nun unbezahlten Urlaub nehme habe ich einen immensen Verdienstausfall. Was kann man da machen?


Kann mir einer da helfen?

4 Kommentare zu „Mietminderung Schimmel, Verdienstausfall”

Susanne Experte!

zu1. Grundsätzlich ja- damit es aber richtig gemacht wird, einen Fachanwalt aufsuchen.
zu2. Nach BGB sind Instandhaltungs und Instandsetzungsmaßnahmen durch den Mieter zu dulden. Wie er dem VM Zugang zur Wohnung verschafft, ist damit Problem des Mieters.

mieterffm

hallo,

habe auf ein paar seiten noch recherchiert und dort wird explizit gesagt dass in solchen fällen ein verdienstausfall als schadensersatz geltend gemacht werden kann. woher hast du den deine infos?
anders kann ich es mir eigentlich auch nicht vorstellen. wäre ja noch schöner wenn ich aus verschulden meines vermieters zig tage unbezahlten urlaub nehmen müsste und unter der ganzen sache noch doppelt leiden dürfte, oder? <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Susanne Experte!

Na, es steht eindeutig im BGB, dass Aufwendungen zum Erhalt der Mietsache vom Mieter zu dulden sind.

Schadenersatzansprüche hat man gegen einen möglichen Verursacher, wenn z.B. der Nachbar die Badewanne hat überlaufen lassen. Aber für den von Dir beschriebenen Schaden gibt es nun keinen Verursacher. Der Vermieter ist hier auch nicht der Verursacher.

Woher hast Du denn Deine [/b:06b4d]Infos???

Der_Mario Experte!

Hallo.

Nach § 554 Abs. 4 BGB hat der Vermieter Aufwendungen, die der Mieter infolge von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen machen musste, in angemessenem Unfang zu ersetzen. Ob Verdienstausfall auch als Aufwendungen zu sehen sind, weiß ich leider nicht. Sinnvoll wäre es das (zusammen mit der Mietminderung) über einen Fachanwalt zu klären.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.