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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, vielleicht könnt ihr mir auch hier einen Rat geben:
Ich habe ein Problem mit meiner Ex-Vermieterin. Ich bin zum Ende letzten Jahres nach fünf Jahren ausgezogen. Die Vermieterin gab mir bei der Wohnungsabnahme meine Kaution in Höhe von 600 Euro nicht zurück mit der Begründung, dass auf dem Eicheparkett im Wohnzimmer Spuren meines Bürostuhls sichtbar seien und das erst geregelt werden müsse. Das ist auch richtig so; trotz Benutzung von Unterlagen ist das Parkett auf einer Fläche von ca. 1 qm durch die Rollen des Stuhls beschädigt worden. Anstatt jedoch erst einmal einen Kostenvoranschlag einzuholen oder ähnliches, hat die Vermieterin nun den Boden im ganzen Raum komplett neu abschleifen und versiegeln lassen, schickt mir die Rechnung und fordert mich auf, die volle Summe der Arbeiten zu zahlen - andernfalls zahle sie mir die Kaution nicht zurück. Wohlgemerkt war das Parkett alles andere als neu, wies bei meinem Einzug schon erhebliche Nutzungsspuren auf und war mit Sicherheit mehr als 10 Jahre nicht mehr renoviert worden.
Ich habe gehört, dass solche Schäden je nachdem als Gebrauchsspuren anzusehen sind, die sowieso mit dem Zahlen der Miete abgegolten werden. Höchstenfalls müsste ich doch wohl einen Prozentteil der Rechnung zahlen, entsprechend des Alters des Bodens und der Größe des von mir zu vertretenden Schadens, oder wie ist hier die Rechtslage? Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand sagen könnte, wie ich am besten vorgehe - auch, um meine Kaution zurückzuerhalten. Danke!
Stichwörter: hält + kaution + vermieter + zurück

1 Kommentar zu „Vermieter hält Kaution zurück”

Susanne Experte!

Hast Du eine Haftpflichtversicherung? Grundsätzlich weitermelden, unangemessene Forderungen werden von der Versicherung abgewehrt.

Unabhängig davon hat die VM eine Kautionsabrechnung zu machen-> schriftlich dazu auffordern.

Ich habe gehört, dass solche Schäden je nachdem als Gebrauchsspuren anzusehen sind, die sowieso mit dem Zahlen der Miete abgegolten werden. [/quote:94e2a]

Das ist mir bei Schäden durch Bürostühle nur bei Gewerbemietverträgen so bekannt!

Höchstenfalls müsste ich doch wohl einen Prozentteil der Rechnung zahlen, entsprechend des Alters des Bodens[/quote:94e2a]
Stimmt, das nennt man Zeitwert bzw. Abzug "neu für alt". Macht wie oben schon geschrieben, die Versicherung.
Wenn Du keine hast, fordere die Vermieterin dazu auf (schriftlich)!
Sie muss dann die Forderung angemessen auf die Schadensgrösse runterrechnen und den Abzug neu für alt machen, gleichzeitig würde ich die Kautionsabrechnung anmahnen.

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