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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Freunde des Rechts,

habe soeben nach Auszug unsere Abschlussrechnung vom VM bekommen. Mit Erstaunen stellte ich fest, dass er uns Grundbesitzabgaben f. benutzte Garage und die Wohnung in Abzug bringen will.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen )

Horst ))))))))))))))))))))))))

6 Kommentare zu „Grundbesitzabgaben separat f. Garage + Wohnung ?”

Himmelhilf aktiver Benutzer

Ich versteh nicht ganz, was Du für Grundbesitzabgaben meinst, definiere es doch mal genauer. Ich nehme an, du meinst Grundsteuer. Die ist nicht soooo hoch in der Abrechnung. Daß er es separat angibt, könnte auf eine ETW mit separater Garagenanlage hindeuten. Weißt du, ob es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt? Und wieso ist das ganze so schlimm?
Am wichtigsten ist, daß die Abrechnung für dich schlüssig und nachvollziehbar sein muss, du also die Gesamtkosten, durch Gesamtfaktor mal den Faktor/Umlegung nachrechnen können musst... Aber erstmal bräuchte man für Tips genauere Angaben von Dir...

horst benatzki

Hallo Himmelhilf,

ja, ich bewohnte mit meiner Frau eine an mich vermietete Eigentumswohnung des VM, in der wir nur exakt 12 Monate wohnten. Dafür möchte er wörtlich wie in der Abschlussrechnung bezeichnet, "Grundbesitzabgaben" von mir von 134, 96 EUR für die Wohnung und 14, , 92 EUR für die Garage. Als Kopie fügte er einen "Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2006", ausgestellt vom örtlichen Kassen- und Steueramt, an. Darin steht exakt auch der Betrag, den der VM von mir fordert. Der Begriff der sog. Grundsteuer taucht in den vorliegenden Papieren nirgendwo auf.

Kann er wirklich als VM und Eigentümer der Wohnung diese "Grundbesitzabgaben" in voller Höhe auf mich "abwälzen" ?

Schlimm daran ist, dass dies nicht die einzigen Kosten sind, die er versucht, über die Kaution "zurückzuholen" - siehe dazu gern auch mein Post in der Rubrik "Mietrecht"....

Greetz,

HORST <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;) )

Himmelhilf aktiver Benutzer

? Könnte ein Bescheid der Gemeinde über nicht laufende Abgaben sein...wenn Du die Kopie hast, steht doch auf der eine Telefonnummer. Erkundige dort, um welche Gebühren es genau geht. Wenn sie nicht laufend sind, bist du nicht dafür zuständig. Hört sich für mich nach Straßenausbau o. ä. der Gemeinde an, die wären nicht umlagefähig. Aber er muß Dir genaue Auskünfte geben.

Der_Mario Experte!

Grundbesitzabgaben = Grundsteuern + Gebühren für Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung

Das ist zu 100 % umlagefähig.

horst benatzki

Aha, ich verstehe.

Und jetzt geht mir noch ein Licht auf: da aber die Kosten für Müllbeseitigung etc. bereits allmonatlich über die Nebenkosten abgerechnet worden sind, ist diese Zusatzrechnung über die Grundbesitzabgaben wohl dann doch nur ein billiger Versuch des VM, nochmals Geld zu kassieren, richtig ? Mann o Mann !!!

der HORST <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;) ))

Der_Mario Experte!

Möglicherweise hast Du recht, vielleicht hat der Vermieter das aber schon berücksichtigt.
Fordere Belegeinsicht, das bringt Aufklärung.

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