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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zu diesem Thema schon den einen oder anderen ähnlichen Fall hier im Forum gelesen, nichtsdestotrotz wollte ich doch noch mal nach Eurer Meinung fragen:

Wir (Pärchen, mittlerweile verheiratet) wohnen zu zweit in einer Mietwohnung und hatten vor drei Jahren einen unbefristeten Mietvertrag zusammen unterschrieben. Am 29.5. hat meine Frau den Vertrag zum 1.9. gekündigt mit den Worten ..."hiermit kündige ich unseren Mietvertrag".
Unser Vermieter schickte uns drei Wochen später (am 18.6.) die Bestätigung IHRER Kündigung zum 1.9., allerdings mit dem Beisatz, dass er für MICH einen neuen Vertrag aufsetzen würde. Ich habe am gleichen Tag bei ihm angerufen und klargestellt, dass die Kündigung für uns beide gilt. Er meinte, das könne er ja nicht ahnen und das bräuchte er schriftlich, woraufhin ich ihm geschrieben habe, dass ich hiermit klar stellen würde, dass sich die Kündigung auf uns beide bezieht und falls das nicht klar geworden sein sollte, ich hiermit meine Kündigung aussprechen würde.
Daraufhin habe ich eine Bestätigung der Kündigung erhalten, allerdings erst zum 30.9. Einen neuen Vertrag habe ich nicht erhalten.

Mittlerweile weiß ich, dass wir beide den Vertrag hätten kündigen müssen. Dumm gelaufen. Allerdings fühle ich mich auch nicht ganz im Unrecht, da ja streng genommen unser Mietvertrag gekündigt worden ist, ich keinen neuen erhalten habe und ich somit im September ohne rechtliche Grundlage in der Wohnung leben würde (wir ziehen allerdings eh wie geplant Ende August aus).
Dazu ärgere ich mich darüber, dass unser Vermieter sich erst nach drei Wochen auf unsere Kündigung gemeldet hat.

Ich würde natürlich am liebsten für den September keine Miete zahlen.

Also meine Fragen:
- Gilt so ein Mietvertrag noch, wenn er von einer Seite egündigt worden ist und der Vermieter das für diese eine Seite auch akzeptiert?
- Würde dann für mich der "alte" Vertrag gelten (und was wäre dann mit dem ja für zwei Personen veranschlagten Nebenkostenabschlag)
- Gibt es eine Frist innerhalb derer der Vermieter eine Kündigung ablehnen muss?

Was meint Ihr dazu?

Matthias

3 Kommentare zu „Kündigung des Mietvertrages bei zwei Mietern bereitet Proble”

Susanne Experte!

Wenn es keine schriftliche [/b:00a78]Kündigung gibt, die beide[/b:00a78] unterschrieben haben gilt der Vertrag rechtlich nicht als gekündigt.

MatthiasX

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Dass der Vertrag nicht als gekündigt gilt, habe ich soweit verstanden, aber der Vermieter hat ja die Kündigung nicht abgelehnt sondern die meiner Frau ausdrücklich angenommen. Auf welcher Basis würde ich denn dann im September in der Wohnung wohnen? Schließlich hatten wir den ursprünglichen Vertrag ja beide unterschrieben. Übernehme ich dadurch den kompletten Vertrag?

Susanne Experte!

Wurde denn schríftlich gekündigt?

Grundsätzlich gilt bei Kündigung: eine Kündigung ist lediglich empfangspflichtig, d.h. das Schriftstück muss gerichtsfest zugestellt sein. Es bedarf keiner Bestätigung oder sonst einer schriftlichen Einlassung der Gegenseite. Eine Korrektur wg. Inhaltsirrtums kann auch mündlich erfolgen und ändert nicht die Kündigung selbst. Eine Kündigung kann auch nicht zurückgenommen werden.
Was der Vermieter also dazu sagt, wenn eine Kündigung (in schriftlicher Form?) vorliegt, ist irrelevant. Fakt ist, die Kündigung ist ohne die Unterschrift beider Hauptmieter nichtig und gilt einfach als nie geschrieben. Der Vertrag besteht nach wie vor, es läuft keine Kündigungsfrist.

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