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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Hundehaltung. Ich weiß nicht, was zur Beantwortung alles relevant sein könnte, drum schreib ich jetzt mal alles auf, was mir einfällt:

Wir (mein Freund, mein Sohn und ich) wohnen in einer 4-Zimmer-Wohnung (100 qm, 1.OG). Das Haus (5 Parteien) gehört - außer der Wohnung über uns - der Mutter meines Freundes, Frau L. Wir wohnen dort aber in einem ganz normalen Mietverhältnis, mit Mietvertrag.

Dem Herrn dem die Wohnung über uns gehört, Herr H., sind wir anderen Hausbewohner ein Dorn im Auge. Außerdem schikaniert er unsere Besucher.

Gründe sind unter Anderem:

- "Machtverlust", seit mein Freund auch im Haus wohnt (Frau L. wohnt 20 km entfernt und vorher war Herr H. Ansprechperson für alle Mieter, hatte freie Hand bei allem was er tat,) nun wird er nicht mehr bei allem und jedem nach seiner Meinung gefragt und in der einen oder anderen Freiheit eingeschränkt
(z.B. 3 Kühlschränke auf Stromkosten der anderen Mieter laufen lassen, etc.);
- mein Freund hat das Vorkaufsrecht für die Wohnung von Herrn H. im Falle des Verkaufs oder im Todesfall. Das passt Herrn H. nicht;
- ebenso wird meinem Freund irgendwann das ganze Haus zugesprochen werden. Das passt Herrn H. noch weniger;
- er nimmt uns nicht für voll, weil wir anderen im Haus alle zwischen Anfang und Ende 20 sind, er ist Mitte 50. (Er behandelt uns wie Kinder, die nicht wissen was sie tun)

Nun, ich hoffe das war einigermaßen verständlich.

So, nun zum eigentlichen Problem:
Mein Freund und ich überlegen, uns einen Hund anzuschaffen (sie wird ungefähr kniehoch). Die Mutter meines Freundes, also die Vermieterin erlaubt es uns. Doch als Herr H. davon erfuhr, reagierte er sehr ungehalten und sagte (brüllte), dass er, als Eigentümer, uns die Haltung eines Hundes in diesem Haus verbietet

(nur, um uns mal wieder einen Strich durch die Rechnung zu machen und seine Autorität zu demonstrieren. Gleichzeitig lässt er sich aber die Option offen, sich in seiner Renter-Zeit ebenfalls einen Hund anzuschaffen und sein Besuch bringt über's Wochenende auch einen Hund mit. Gegen die Hündin von Frau L. und dagegen dass wir diese Hündin oft tagelang in Pflege haben, hat er auch nichts.)

Nun, gilt die Einverständis der Vermieterin oder Das Verbot des Wohnungseigentümers der Wohnung über uns?
Und: Gibt es irgendwelche Unterschiede was die Rasse des Hundes betrifft?

Danke schon mal, Verena

4 Kommentare zu „Vermieterin erlaubt Hundehaltung, Obermieter verbietet sie”

Susanne Experte!

Leider legen die gesamten Ausführungen nicht genau die Eigentumsverhältnisse dar.
Handelt es sich um Eigentumswohnungen, die hauptsächlich Frau L gehören und lediglich eine dem Herrn H
oder
bilden Frau L und Herr H eine Erbengemeinschaft ?
mein Freund hat das Vorkaufsrecht für die Wohnung von Herrn H. im Falle des Verkaufs oder im Todesfall. Das passt Herrn H. nicht;
- ebenso wird meinem Freund irgendwann das ganze Haus zugesprochen werden. Das passt Herrn H. noch weniger; [/quote:c06cf]
Das ist zur Findung der Eigentumverhältnisse nun gar nicht hilfreich.

Verena23

Hallo,

vielen Dank für die Antwort erstmal,

das ganze Haus gehörte ursprünglich Frau L. Herr H. war zunächst Mieter.
Als ein Auftraggeber der Firma von Herr und Frau L. Insovenz angemeldet hatte, brauchten sie Geld und haben darum Herrn H. die Wohnung verkauft.
Allerdings ist im Kaufvertrag festgelegt, dass mein Freund und sein Bruder das Vorkaufsrecht haben, falls Herr H. die Wohnung verkaufen sollte oder im Todesfall. (Ich denke nicht, dass das unbedingt relevant ist, das war nur zur Verdeutlichung, dass Herr H. versucht uns "niedrig zu halten". Es verletzt seinen Stolz, dass, selbst wenn er die Wohnung verkauft, er nicht uneingeschränkt mit ihr machen kann was er will, sondern erst die Söhne von Frau L. "fragen" muss.)
Herr H. gehören um genau zu sein 285/1000 des Hauses. Im gehören seine Wohnung, seine Garagen, seine Kellerräume und er hat sich mit 285/1000 an den Kosten für die Bepflasterung des Hofes beteiligt. Herr H. und Frau L. bilden keine Erbengemeinschaft.

Ich hoffe, die Auskünfte reichen erst mal aus.

Danke

Susanne Experte!

Scheint damit auch nicht unters WEG zu fallen.
Damit hat Herr H auch nur 285/1000 Stimmanteil und unterliegt damit Frau L. Meiner Meinung nach kannst Du mit Frau L's Zustimmung Tiere halten.

Verena23

Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen!!

Gruß Verena

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