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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
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Nach 15 Monaten Mietdauer werden wir wegen eines Auslandsaufenthaltes ausziehen.

Wir haben einen sehr detailverliebten Vermieter, der folgendes im Mietvertrag fixiert hat:

"Da der Mieter die Räume komplett renoviert übernommen hat (...), vereinbaren beide Parteien, dass die erforderlichen Renovierungsarbeiten ein fachmännischer Kostenvoranschlag eingeholt wird. Der Mieter zahlt diesen Betrag an den Vermieter und ist dadurch von der Renovierung entbunden, da nur in Absprache mit einem Nachmieter unter Berücksichtigug seiner Wünsche die Renovierung erfolgen kann."

Klar, wir haben den Vertrag unterschrieben... Nun folgende Fragen.

1. Wir haben beim Einzug 3 Wände farblich gestalten lassen, ansonsten werden nur die üblichen Bild- und Gardinenstangen-Bohrlöcher vorhanden sein.

2. Hat der Vermieter das Recht, eine professionelles Malerunternemen zu beauftragen und den Betrag von uns einzubehalten?

Vielen Dank für die Hilfe !

2 Kommentare zu „Renovierungskosten nach 15 Monaten Mietdauer”

Der_Mario Experte!

Formularmäßig vereinbarte Fachhandwerkerklauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.

Ghostraider Experte!

Eine Ein oder Auszugsrenovierung die im Mietvertrag schriftlich verlangt wird ist unwirksam.

Auch wenn nur das Geld dafür auf den Tisch gelegt werden soll wird der Mieter benachteiligt und das soll nicht sein.

Außerdem ist die Wohnung nach der kurzen Zeit nicht so verwohnt das diese vollständig renoviert werden muss und der Mieter brauch normalerweise nur das renovieren was er abgewohnt hat.

Im Zweifelsfall oder wenn der Vermieter Ärger macht auf zum Anwalt für Mietrecht und den Vertrag dort zur Kontrolle vorlegen, das ist billiger wie renovieren.

Gruß
ghost

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