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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind vor 5 Jahren in ein EFH eingezogen, zur Miete.
Da das Haus sehr heruntergekommen war, haben wir über 10.000 Euro in Renovierungsarbeiten reingesteckt. Und Bedingung war, daß wir Abstand für Möbel vom Vermieter bezahlen (3.000 Euro). Wir haben bezahlt und es uns hier gemütlich gemacht. In den ganzen Jahren haben wir vieles, was eigentlich VM Angelegenheit ist, auf unsere Kosten erneuert.

Bei dem damaligen Vertragsabschluss hat uns unser VM mündlich zugesichert, daß wir mindestens 10 Jahre hier wohnen bleiben dürfen. Damit waren wir einverstanden und nur auf Grund seines Versprechens haben wir so viel Geld ins Haus gesteckt und ihm seine alten Möbel abgekauft. Er hat bis heute nicht einen Cent ins Haus gesteckt.

Letzte Woche erhalten wir nun die Kündigung für das Haus.
Unser Vermieter schreibt folgendes:

Fam.......... in.......
Betrifft: Kündigung
Hiermit kündige ich das Mietverhältnis für das Haus........in ...... zum 15.4.2008 wegen Verkauf des Hauses.

MfG .......

Nun meine Frage: Ist diese Kündigung gesetzlich rechtskräftig? Es ist weder mein Name aufgeführt (habe den Mietvertrag mit unterzeichnet), noch weist er auf eine Widerspruchsfrist hin.
Oder muß er das gar nicht?

Wir möchten hier nicht ausziehen, zumindest nicht die nächsten 3 Jahre. Nächstes Jahr im April hat unser Sohn Kommunion. Bei mir steht im Oktober eine schwere Operation mit anschl. Rehakur an. Wie es nach der OP aussieht steht in den Sternen, ich bin schwer krank. Mein Krankheitsbild ist so groß, daß eine Heilung nicht in Sicht ist.
Mein Mann ist vor kurzem zum ersten Mal in seinem Leben arbeitslos geworden (nach über 25 Arbeitsjahren, das nur nebenbei). Mit diesen Voraussetzungen eine neue Wohnung finden fällt doch sicher auch schwer?! Wer hat da Erfahrung?

Gesundheitlich (Bandscheibenoperation) geht es ihm auch nicht gut. Ein Umzug würde uns beiden gesundheitlich sehr zusetzen, wir würden das gar nicht schaffen.Ich verbringe mehr Zeit im Krankenhaus als zu Hause.

Wie sieht die gesetzliche Lage für uns aus, müssen wir ausziehen?
Eine gütliche Einigung oder Verlängerung der Mietzeit mit unserem VM ist nicht möglich, haben wir telefonisch versucht. Wir baten ihn freundlich unsere Unzugskosten zu tragen (Spedition usw.), doch er lehnt ab, wir sollen die Kisten selber schleppen sagt er.

In 3 Jahren bekommen wir eine Versicherung ausgezahlt, dann könnten wir den Umzug davon bezahlen. Das wäre die einzige Möglichkeit die ich sehe.

Und dann die Kommunion unseres Sohnes.....ein Fest zwischen Umzugskartons? Wir wollten zu Hause im Kreise der Familie feiern. Ein teurer Restaurantbesuch ist uns nicht möglich. Greift da nicht evtl. auch ein Gesetzt "Härtefall" oder ähnliches.
Unsere Ersparnisse sind alle ins Haus geflossen und durch die Arbeitslosigkeit müssen wir sehr sparsam sein. Sie kam so plötzlich, daß wir kein Geld mehr zurücklegen konnten (Insolvenz der Firma).

Ich könnte nur weinen, bin tief enttäuscht.
Zählt denn nur noch Geld und der Mensch gar nicht mehr?

Haben wir eine Chance das wir noch mindestens 3 Jahre hier wohnen bleiben können? Wie würden Sie sich jetzt verhalten, was sollen wir tun? Auf alle Fälle möchte ich der Kündigung schriftlich widersprechen, um nichts falsch zu machen. Welche Frist muß ich einhalten?

Kaufen können wir das Haus nicht, dazu fehlt uns das Geld und auf Grund der Arbeitslosigkeit meines Mannes, gibt uns auch keine Bank Geld.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Marion
Stichwörter: kündigung + über + verkauf + wegen + investie

3 Kommentare zu „Kündigung wegen Verkauf. Wir haben über 10.000 Euro investie”

Der_Mario Experte!

Eine Kündigung wegen Verkauf des Hauses ist unzulässig! (§ 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete)
Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.

Allerdings kann evtl der neue Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, allerdings frühestens dann, wenn er Eigentümer des Hauses geworden ist.

Marion1501

Hallo Mario,

danke für die schnelle Antwort.
Nur, wie soll ich micht verhalten?
Widerspruch schreiben?
Und wenn ja (ist mir auch sicherer), wann? Reicht es, wenn er unser Schreiben 4 Wochen vor Ablauf (also im März 200 8) erhält?

Der_Mario Experte!

Da die Kündigung unwirksam ist, kannst Du sie auch gleich ins Altpapier werfen.

Widerspruch ist auch überflüssig, aber wenn Du wirklich was schriftliches machen willst, dann teile ihm irgendwann (möglichst spät) mit, dass er keine wirksame Kündigung ausgesprochen hat und deshalb das Mietverhältnis weiter besteht.

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