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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind umgezogen und haben die Kaution von unserer alten Vermieterin noch nicht zurückerhalten. Diese verlangt einen Kontoauszug von uns, um zu sehen, wann und ob wir wieviel Kaution überwiesen haben. Da ich nicht weiß, wer (Eltern, Freund, ich) die Kaution damals überwiesen hat und b ich überhaupt einen zwei Jahre alten Kontoauszug von meiner Bank bekomme, stellt sich mir die Frage, ob ich diesen Nachweis überhaupt erbringen muss und nicht meine Vermieterin selber Bescheid wissen muss?
Stichwörter: nachweisen + selber + zahlung + kaution

2 Kommentare zu „Zahlung der Kaution selber nachweisen?”

Susanne Experte!

Natürlich musst Du beweisen, dass Du die Kaution gezahlt hast. Bei Barzahlung bekommt man in der Regel eine Quittung-bekommt man keine, muss man eine verlangen!
Grundsätzlich hat der VM schon recht: wer eine Kautionsauszahlung wünscht muss erst mal nachweisen, dass er auch Kaution gezahlt hat.
Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und ist diesbezüglich auch nachweispflichtig. Also dran denken, bei Auszahlung stehen Dir die Zinsen zu!
Dass Du allerdings nach 2 Jahren nicht mehr weißt, WER DEINE Kaution bezahlt hat, spricht nicht sehr für Dich... <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Der_Mario Experte!

Nachtrag zu Susanne:
Es ist außerdem äußerst sinnvoll, Kontoauszüge für so wichtige Angelegenheiten aufzuheben.

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