Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben seit ca. 6 Jahren immer wieder ärger mit der Vermieterin !
Immer wieder läßt sie sich was neues einfallen um uns zu ärgern!
Sie wohnt wie wir in Neuss / Norf (aber nicht im selben Haus) und hat somit auch die Möglichkeit ständig Kontrollgänge zu machen.
Auf diesen Streifzügen hat sie nun unseren Wäscheständer als neues Ziel zum Abmahnen entdeckt...
Wir trockenen unsere Wäsche seit ca. 10 Jahren auf dem eigenen Wäscheständer im Keller.
Der Keller ist mit einem Trockner versehen und es wurde bei Einzug gesagt man dürfe sich einen Wäscheständer hinstellen und dort trocknen.
Das haben wir auch so gemacht.
Letztes Jahr wurde dann plötzlich der Keller mit dem Trockner abgeschlossen und das Trocknern verwehrt da ja angeblich der Münzbehälter mit den Trocknermünzen ( von Miele also kein Geld !!!) aufgebrochen worden war.
Zugleich wurde unser Wäscheständer und der einer anderen MIeterin in den anderen Keller gestellt.
Damit haben wir angenommen wir sollen in Zukunft da unsere Wäsche trockenen.
Es wurde auch Monatelang nix dazu gesagt...
Jetzt plötzlich wurde uns das trocknen im Keller untersagt und als wir weiter dort die Wäsche aufgehängt haben sogar eine Abmahnung geschrieben.

Wir haben einen Standartmietvertrag von Haus und Grund und da steht in der Hausordung, daß man keine Wäsche in der Wohnung trocknen darf sondern nur im Trockenkeller sofern vorhanden.

Da ich in der Wohnung keinen Platz habe und auf der Terrasse, da diese nicht komplett überdacht ist, die Wäsche verschmutzen würde , möchte ich weiter im Keller Wäsche trocknen ... wie seit 10 Jahren....
Was meint Ihr dazu...
Alles liebe Daniela
Stichwörter: keller + wäsche + bleiben

2 Kommentare zu „Wäsche darf nicht im Keller bleiben ....”

Der_Mario Experte!

Hallo Daniela.

Der Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Er muss aber dafür sorgen, dass dadurch keine Schimmelbildung auftritt. Eine Klausel, die das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt, ist unwirksam. (Urteil hab ich gerade nicht parat)

Ist dieser "Gemeinschafts-Wäschetrockner" im Mietvertrag fixiert? Wenn ja, fordere die Vermieterin auf, sofort wieder einen Trockner bereitzustellen.

Wenn Du einen abschließbaren Keller hast, kann Dir der Vermieter nicht vorschreiben, was Du dort zu tun oder lassen hast. Jedenfalls solange Du ihn nicht zweckentfremdest oder für illegale Aktivitäten nutzt.

Daniela Böhm

Hallo Daniela.

Der Mieter darf seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Er muss aber dafür sorgen, dass dadurch keine Schimmelbildung auftritt. Eine Klausel, die das Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt, ist unwirksam. (Urteil hab ich gerade nicht parat)

Ist dieser "Gemeinschafts-Wäschetrockner" im Mietvertrag fixiert? Wenn ja, fordere die Vermieterin auf, sofort wieder einen Trockner bereitzustellen.

Wenn Du einen abschließbaren Keller hast, kann Dir der Vermieter nicht vorschreiben, was Du dort zu tun oder lassen hast. Jedenfalls solange Du ihn nicht zweckentfremdest oder für illegale Aktivitäten nutzt.[/quote:5f4af]



Hallo es geht nicht darum ob ich in der Wohnung trocknen darf sondern das ich es dort nicht will! Ich möchte weiter den Keller nutzen wie seit 10 Jahren...
Es steht nix spezielles im Mietvertrag sodern nur in der Hausordung das die Wäsche nicht in der Wohnung sonderen im Waschkeller zu trockenen ist...
Genau das möchte ich jetzt auch so wie bisher...aber die Vermieterin will das man in der Wohnung trocknet....
Sie will den Keller frei lassen...es ist ein allgemeiner Keller... nicht unser eigener abschließbarer....
Gruß Daniela

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.