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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten morgen zusammen,


bin neu hier in diesem Forum und hätte da mal eine Frage.
Ich hoffe ihr könnt mir/uns weiterhelfen.

Wir haben Ende August letzten Jahres einen Mietvertrag
unterschrieben. Mietbeginn 1.12.2006. Unter dem Punkt
Mietvertragsart und -dauer wurde der Mietbeginn eingetragen
sowie ein Kündigungsverzicht von zwei Jahren.

Es wurde nichts angekreuzt sondern nur die Zahl 2 eingetragen
und von beiden Vertragspartnern unterschrieben.

So nun wurde aber zum 1.1.2007 das Haus (Mehrfamilienhaus)
an den Sohn übertragen. (Steuervorteile usw. )

Wie verhält es sich nun mit dem Kündigungsverzicht?
Bleibt der Mietvertrag so bestehen? Der Kündigungsverzicht
wurde ja mit seiner Mutter vereinbart und nicht mit ihm.

Unserer Meinung nach, müsste der Sohn einen neuen Miet-
vertrag mit uns abschliessen, da ihm schließlich jetzt das
Haus gehört.
Können wir von seiner Mutter verlangen einen Aufhebungs-
vertrag zu machen, da sie ja nicht mehr Vertragspartner
für uns ist sondern ihr Sohn?


Ich weiß viele Fragen ich hoffe ihr könnt uns trotzdem
weiterhelfen.


Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus.


Gruß
Carmen

1 Kommentar zu „Vermieterwechsel-Kündigungsverzicht”

Susanne Experte!

Der neue Eigentümer geht immer mit allen Rechten und Pflichten in bestehende Verträge ein. Ein neuer Vertag ist i.d.R. zum Nachteil des Mieters.
Der Kündigungsverzicht bleibt bestehen!

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