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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich habe meinen Mietvertrag nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.8 gekündigt und meinem Vermieter die Kündigung persönlich vorbei gebracht.

Auf meine Frage,was ich in der Wohnung noch machen müsse sagte er mir, ich sollte nur dafür sorgen das ich alles was mir gehört mitnehme,er würde die Wohnung sowieso renovieren (das ganze Haus wird momentan in Stand gebracht-Isolierputz-usw. ) !!!

In meinem Mietvertrag steht,die Wohnung ist bei Auszug zu renovieren...
Das wiederum habe ich bei meinem Einzug und vor vier Jahren gemacht !

Jetzt,6 Wochen nach Kündigung kommt er und möchte das ich die Tapeten und den Teppichboden entferne/entsorge !
MUSS ICH DAS ??? Wie ist die Rechtslage ? Gibt es ähnliche Fälle,Gerichtsbeschlüsse oder Ähnliches,damit ich etwas in der Hand habe ?

Vielen Dank im Vorraus für Beiträge !!!

Gruß T.

3 Kommentare zu „H I L F E ! ! !”

Der_Mario Experte!

Auf meine Frage,was ich in der Wohnung noch machen müsse sagte er mir, ich sollte nur dafür sorgen das ich alles was mir gehört mitnehme,er würde die Wohnung sowieso renovieren (das ganze Haus wird momentan in Stand gebracht-Isolierputz-usw. ) !!![/quote:c93f3]Gibt es für diese Aussage einen Zeugen?

In meinem Mietvertrag steht,die Wohnung ist bei Auszug zu renovieren...
Das wiederum habe ich bei meinem Einzug und vor vier Jahren gemacht ![/quote:c93f3]Was genau steht in deinem Mietvertrag? Zitier bitte die Klausel, dann kann man was dazu sagen, was Du tun musst.

Susanne Experte!

Selbst wenn es im Mietvertrag stehen würde, wäre eine solche Klausel ungültig.

Das entfernen der Tapeten bei Auszug kann vom Mieter nicht verlangt werden, da gibt es Urteile zu.

Den Teppich mußt Du nur dann entsorgen, wenn es Deiner ist!
Ist der Teppich mitgemietet, d.h. lag er schon bei Einzug oder hat ihn der Vm im Lauf des Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt, gehört er dem Vermieter und Du mußt nichts entsorgen!

TimTim

@ Mario :

Für diese Aussage gibt es keinen Zeugen !

Im Mietvertrag steht,Handschriftlich : Die Wohnung ist bei Auszug zu renovieren.

@ Susanne :

Weshalb ist diese Klausel ungültig ?

Hast Du einen Link zu entsprechenden Urteilen ?

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen ? Muss mir natürlich absolut sicher sein,hab keine Lust und keine Zeit auf einen drohenden Rechtsstreit falls ich nicht im Recht sein sollte !!

Vielen Dank für die Antworten !!! Gruß Tim

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