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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.03.2006 mit einer Forderung von ca. 200,- € erhalten. Ist die Frist nicht am 31.03.07 abgelaufen? Muss ich die Rechnung bezahlen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Stichwörter: frist + nebenkosetabrechnung + bezahlen

14 Kommentare zu „Frist für Nebenkosetabrechnung bezahlen”

Der_Mario Experte!

Bist Du zum 31.03. ausgezogen, oder warum ist der Zeitraum so kurz?

Wlli1602

ja, habe fristgerecht zum 31.03.06 gekündigt und bin natürlich dann auch ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung für 2005 habe ich schon erhalten.

Der_Mario Experte!

Der Abrechnungszeitraum dürfte bei Dir das Kalenderjahr gewesen sein, richtig?
Für eine mögliche Verjährung ist es irrelevant, wann Du ausgezogen bist. Dafür ist der Abrechnungszeitraum wichtig, und der läuft bis zum 31.12.

Wlli1602

Auf der Abrechnung steht 01.01. - 31.03.06. Steht der Abrechnungszeitraum ansonsten im Vertrag?

Der_Mario Experte!

Ja, der muss im Mietvertrag stehen.

Berni911 Experte!

Nö, steht aber auf der Abrechnung !

Der_Mario Experte!

Nö, steht aber auf der Abrechnung ![/quote:afad0]Da hat sich dann wohl der Vermieter missverständlich ausgedrückt, in diesem Fall ist das dann eher der "Nutzungszeitraum".
Dass der Gesetzgeber eine jährliche Abrechnung vorschreibt, dürfte Dir aber wohl auch bekannt sein. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Berni911 Experte!

Seit wann stehen Abrechnungszeiträume im Vertrag ?

Der_Mario Experte!

Seit wann stehen Abrechnungszeiträume im Vertrag ?[/quote:b9f6c]Google mal nach &quot;Muster-Mietvertrag&quot;. In manchen steht &quot;jährlich&quot;, in manchen ist der exakte Zeitraum angegeben.

Berni911 Experte!

Jährlich war mir bisher nur bekannt aber man kann in so einem Vertrag ja fast alles reinschreiben!

Wlli1602

Ja, verstehe ich ja auch. Was ist denn, wenn ich im Jahr 2005 die Wohnung zum 31.03.2006 gekündigt habe? Wieso ist der Abrechnungszeitraum trotzdem bis zum 31.12.06? Im Vertrag habe ich keine Angabe gefunden und auf der Nebenkostenabrechnug steht drauf: &quot;Nebenkostenabrechnung für... von 01.0102006 - 31.03.2006. Im Vertrag steht kein Abrechnungszeitraum!!!

Willi

Der_Mario Experte!

§ 556 BGB bestimmt, dass jährlich[/i:94d29] abzurechnen ist (zumindest das dürfte auch in Deinem Mietvertrag so stehen). Folglich ist der Abrechnungszeitraum immer ein Jahr; wenn Du früher ausgezogen bist, kann dann natürlich nur anteilig abgerechnet werden. Wann Du ausgezogen bist, ist hierfür also völlig uninteressant.

Wlli1602

Danke für deine Antwort aber irgendwie reden wir aneinander vorbei. Es ist ja jährlich abgerechnet worden aber über ein Jahr nach dem Auszug. Deshalb weiß ich nicht, ob das so ok ist (siehe 1. Fragestellung)?

Danke Willi

Der_Mario Experte!

Wenn für die Wohnung sonst nach dem Kalenderjahr abgerechnet wird/wurde, dann ist das ok

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