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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe Mai 2001 eine Wohnung gemietet.

Mängel: Schimmel in Bad, Küche und einem der Wohnräume.
Ausserdem ist der Holzfussboden überall mit Farbe bekleckst (ich habe Teppich drin), die Fensterbänke sind feucht, Es ist eine Einbauküche drin, die bei Einzug überall angeschimmelt war(Handreinigung), der Herd, ist defekt (ebenfalls bereits bei Einzug), der Wasserhahn tropft, das Bad musste damals und heute erst recht neu gefliest werden, ...

Ich war damals 18 hatte noch 2,5 Wochen Zeit eine Wohnung zu finden und war von Lage und Preis überzeugt, habe also alles unterschrieben, was man mir vor die Nase gehalten hat.
Ich habe protestiert und wollte die Mängel ins Übergabeprotokoll aufnehmen, der Zahn wurde mir aber recht schnell gezogen mit den Worten "Wollen Sie die Wohnung oder nicht" ... Ich BRAUCHTE die Wohnung..

Ich habe mehrmals mittels Anti-Schimmel benutzt und inzwischen 2 mal gestrichten, der Schimmel kommt trotzdem immer wieder durch.

Letztendlich sitze ich also in einer Wohnung, die komplett saniert werden muss.

Und möchte kündigen ...

Und was kommt dann? Wer muss was zahlen? Ich alles, weil ich zu dumm war?
Ich habe die Mängel ja auch später nicht mehr angezeigt,...

Ich suche Beratung ..

MfG

Smoothy
Stichwörter: zahlt + sanierungrenovierung

1 Kommentar zu „Sanierung/Renovierung - Wer zahlt?”

Der_Mario Experte!

Hallo Smoothy.

Ich finde es unmöglich, wie manche Vermieter potentielle Mieter unter Druck setzen!

Es wäre natürlich sinnvoll gewesen, die Mängel umgehend nach Umzug anzuzeigen und Beseitigung zu verlangen. (by the way: hast Du vor dem Einzug Fotos von den Mängeln gemacht?)

Zeig das jetzt schriftlich an und verlange unter Angabe einer angemessenen Frist die Beseitigung der Mängel – unabhängig davon, ob Du nun ausziehen willst oder nicht.

Wegen der Schimmelbildung wird Dein Vermieter natürlich behaupten, Du hättest falsch gelüftet und dadurch die Schimmelbildung verursacht. Nach BGH-Rechtsprechung obliegt es aber zunächst dem Vermieter nachzuweisen, dass die Ursache für die Schimmelbildung nicht in seinem Verantwortungsbereich (also z. B. Baumängel, Fassadenschäden, mangelhafte Dachisolierung, ungenügende Wärmedämmung usw.) liegt.
Du hast von feuchten Fensterbänken geschrieben. Du hast nicht zufällig noch alte Alu-Fenster? Da wäre Schimmelbildung fast schon vorprogrammiert. <!-- s :-( --><!-- s :-( -->

Bei Schimmelbildung kannst du möglicherweise[/i:9d1eb] fristlos kündigen, allerdings müsstest Du dafür nachweisen, dass die Schimmelpilze toxinbildend sind und dass sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden. Ein einfaches ärztliches Attest, das ohne Laboruntersuchung erstellt ist, reicht hierzu nicht aus (KG Berlin, Az. 8 U 124/02, 12 U 1493/00). Im Fall der fristlosen Kündigung wäre dann keine vorherige Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung erforderlich.

Wenn man die übrigen Mängel auch bedenkt, ist eine Mietminderung m. E. aber auf jeden Fall drin – und da ist es unerheblich, ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder nicht.
Geh mal zu Deinem Mieterverein vor Ort und lass Dich zu Deinen Rechten umfassend beraten.

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