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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
wir stehen gerade kurz davor, uns für den Kauf eines Eigenheims zu entscheiden. Bei der Sortierung der Unterlagen ist uns der Mietvertrag unserer Wohnung in die Hände gefallen. Unser am 01.10.2001 geschlossener Mietvertrag enthält noch die "alten" Kündigungsfristen. Wir wohnen am 01.10.2007 6 Jahre in dieser Wohnung. Kündigungsfrist dann 6 Monate. Ich habe bereits ein wenig im Internet recherchiert und dabei gelesen, dass die "neuen" Kündigungsfristen für Verträge ab 01.09.2001 gelten. Ohne dieses Wissen haben wir damals einen "alten" Mietvertrag aus dem Schreibwarenhandel unterschrieben. Gibt es im Kündigungsfall eine wirksame Möglichkeit in den Genuß der neuen Fristen zu kommen, oder muß man einfach sagen, Pech gehabt ?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Gruß und schönen Abend
Matthias
Stichwörter: leidiges + thema + kündigungsfrist

1 Kommentar zu „Leidiges Thema Kündigungsfrist”

Der_Mario Experte!

Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren.
(Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10)
Also gilt auch für Dich: Wenn Du kündigen willst, gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.

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