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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich möchte gerne mal wissen wie es ist wenn der Keller unter Wasser ist. Und zwar ist es so das aus dem anderen Keller ( hier sind zwei und der andere ist Leer) Wasser durch den Kellerflur läuft wenn es draussen mächtig regnet was ja im Moment wieder häufig der Fall ist. Wir hatten auch schon selber bei uns Wasser im Keller und mein Mann nutzt diesen als HObbyraum. Der Vermieter kümmert sich aber nicht um das Wasser in den Kellerfluren so das wir vor unserer Tür ein Brett mit Silikon geklebt haben damit es da nicht rein läuft. Durch das Fenster kommt bei uns kein Regen durch. Was können wir tun damit er was unternimmt. Er meint wenn bei uns wieder Wasser drin ist muss er für die Schäden nicht aufkommen weil man ein Keller nicht als Hobbyraum nutzen darf. ( Mein Mann arbeitet an Flugzeugen) Ist das wirklich so, darf man ein Keller nicht als Hobbyraum nutzen und der Vermieter muss für eventuelle Schäden nicht aufkommen? Und wie sieht es mit dem Flur aus. Darf der Vermieter den Schaden einfach so Schaden sein lassen?

Freue mich über Antworten und hoffe das ihr mich versteht weil es wohl ein bisschen wirr geschrieben ist.

LG
Stichwörter: frage + keller + wasser

2 Kommentare zu „Frage zu Wasser im Keller”

Der_Mario Experte!

Hallo ms.bisley,

es ist Aufgabe des Vermieters, dafür zu sorgen, dass der Keller nicht nass wird.
Das Amtsgericht Düren hat einem Mieter eine Mietminderung von 5 % zugestanden, wenn der Keller nach Regenfällen nass ist (habe das Aktenzeichen leider nicht parat). Ob da bei Euch was drin ist, solltet Ihr mit Eurem örtlichen Mieterverein abklären.

Außerdem: Werden die Gegenstände eines Mieters im Keller durch Feuchtigkeit oder Schimmel beschädigt, kann vom Vermieter Schadensersatz gefordert werden. Eine Haftung des Vermieters ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn z. B. in der Hausordnung vor Feuchtigkeitsschäden gewarnt wird. Das hat das Amtsgerichtes Gera entschieden (Az.: 4 C 775/01).
Allerdings kann ich nicht sagen, ob das so ohne weiteres auf Euren Fall übertragbar ist, auch da solltet Ihr evtl. mal bei Eurem Mieterverein Rat suchen.

ms.bisley

danke dir für deine antworten werde mich dann dort mal schlaumachen.

LG

ms.bisley

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