Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen ca. 1/2 Jahr in unserer neuen Wohnung und haben bereits beim Einzug festgestellt, dass der vor unserem Einzug neu verlegte Laminatboden an manchen Stellen nicht sauber verlegt ist (Kanten, die hochstehen - telefonisch den Vermieter informiert und uns mit ihm geeinigt, dies so zu belassen) Nach 2 Monaten bemerkten wir, dass sich das Laminat an immer mehr Stellen wölbt. Haben den Vermieter erneut informiert, der sich dies zusammen mit der Firma, die den Boden verlegt hat (ein Malerbetrieb), angesehen hat. Die Malerfirma ist der Meinung, dass zu nass gewischt wurde, was aber nicht sein kann. Zu einem 2. Termin kam zusätzlich ein Mitarbeiter des Laminatherstellers, der eine fehlende Dampfsperre feststellte (auf die in der Gebrausanweisung des Laminats aber hingewiesen wurde) und außerdem feststellte, dass der Defekt nicht durch zu feuchtes wischen entstanden sein kann. Die Malerfirma, die den Boden verlegt hat, will den Fehler nicht einsehen, unser Vermieter ist auch nicht besonders aktiv was das weitere Vorghen betrifft. Was können wir nun machen? Müssen wir mit dem verwölbten Laminat leben, können wir die Miete kürzen?

Dann habe ich noch eine kurze 2. Frage: Muss man es hinnehmen, dass der Keller bei starkem Regen nass wird? Dies ist bereits 2x innerhalb eines halben Jahres passiert, noch volle Umzugskartons sind durchnäßt worden bzw. gelagerte leere Umzugskartons kaputt gegangen, z.Z. noch kein größerer Schaden. Der Vermieter sagt es wäre normal, dass der Keller nass wird, wir müssen die Sachen hoch lagern. Dafür müssten wir uns aber extra Regale anschaffen, was wir nicht vorhaben.

Ich würde mich freuen, wenn jemand auf diesen Beitrag antwortet.

Grüße!
Stichwörter: laminatprobleme

1 Kommentar zu „Laminatprobleme”

Der_Mario Experte!

Hallo Lilith.

Ich weiß nicht, ob fehlerhaft verlegter Laminatboden eine Mietminderung rechtfertigt.

Wie auch immer, es handelt sich hier ja offensichtlich um einen Mangel. Fordere den Vermieter schriftlich auf, den Mangel zu beheben. Setze ihm dafür eine angemessene Frist. Weise ihn darauf hin, dass Du nach Ablauf der Frist selbst Angebote von Fachfirmen einholen wirst und den Mangel auf seine Kosten beheben lassen wirst.
Lässt er die Frist ungenutzt verstreichen, darfst Du nun das tun, was Du zuvor schriftlich angedroht hast. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.