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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tach auch,

bei mir liegt folgendes Problem vor, ich wohne seit 2 Jahren in einer Mietwohnung, ich hatte bisher meine Freundin bei mir wohnen die nach Trennung auszog, danach einen Kumpel der nach 5 Monaten Arbeit gefunden hatte und ebenfalls auszog. Beide waren im Mietvertrag eingeschrieben, also erst die Freundin dann der Kumpel, die waren nacheinander in der Wohnung also jeweils ich und eine zweite Person haben hier gewohnt. Nun ist mein Bruder bei mir eingezogen und der Vermieter meint, das es anscheinend eine wechselnde WG zu sein scheint und er das nicht möchte und meinte dann muss ich eben kündigen und hat es verwährt das mein Bruder mit in den Mietvertrag geschrieben wird. Seine Begründung war, das das Haus saniert wurde (schon vor meinem Einzug) und da es einen Behindertenaufzug hat wollen sie eher alte Leute in den Wohnung haben und keine jungen Menschen (ich bin 21). Ich versteh nicht ganz wo das Problem liegt und ob er das überhaupt machen kann das er sagt er will das nicht. Ich meine die Wohnung ist doch nun sowieso schon belegt durch mich und kann somit auch nicht an alte Leute ausgehändigt werden. Ist das rechtens das er mir das verwährt und somit einen Einzug meines Bruders verhindert?

Ich hoffe mein Problem ist verständlich erklärt und ihr könnt mir helfen.
MfG Nasaw
Stichwörter: verwährt + wg + vermieter

5 Kommentare zu „Vermieter verwährt WG”

Der_Mario Experte!

Hallo Nasaw.

Dein Vermieter darf natürlich seine Vertragspartner aussuchen, insofern ist er berechtigt, eine Änderung des Mietvertrags zu verweigern.

Wie wäre es aber, wenn Du seine Zustimmung zur Untervermietung verlangst? Die darf er ohne wichtigen Grund nicht verweigern.

Nasaw

Inwiefern die Zustimmung zur Untervermietung? Was genau würde das dann bedeuten und wo liegt der Unterschied zum eigentlichen Eintrag in den Mietvertrag. Sorry, aber ich bin in Mietfragen nicht so versiert <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

Der_Mario Experte!

Bei einem „normalen“ Mietvertrag wäre Dein Bruder ebenso wie Du Vertragspartner des Vermieters.
Bei einem Untermietvertrag schließt der Untermieter (Dein Bruder) den Vertrag mit dem Hauptmieter (Du).

Der Ablauf wäre folgender:
Du bittest Deinen Vermieter schriftlich um „Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung“ gemäß § 553 BGB.
Du musst dabei ein berechtigtes Interesse vorbringen. In Deinem Fall: nach dem Auszug der bisherigen Mitmieter bist Du auf die Erzielung von Nebeneinkünften angewiesen, bla bla. Es muss jedenfalls irgendwie nachvollziehbar klingen, das wäre aber schon ein „berechtigtes Interesse“.
Teile dem Vermieter außerdem mit, an wen Du untervermieten möchtest und setze ihm eine Frist von einem Monat für seine Zustimmung.

Der Vermieter kann seine Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern, also z. B. bei Überbelegung der Wohnung bei Aufnahme Deines Bruders, bei zu erwartender Störung des Hausfriedens o. ä.

Stimmt er zu, kannst Du mit Deinem Bruder einen Untermietvertrag abschließen.
Lehnt er ohne wichtigen Grund ab, hättest Du ein Sonder-Kündigungsrecht nach § 543 BGB oder Du könntest Deinen Vermieter auf Erklärung der Erlaubniserteilung verklagen.

Nasaw

Ok, danke für die schnelle Hilfe Mario <!-- s :) --><!-- s :) -->

Ich sag bescheid wenn sich was ergeben hat.

//EDIT//

Das was er sagte das er nur 'Ältere' hier wohnen haben möchte bezog sich darauf das junge Menschen wohl Ärger bereiten, wäre das jetzt ein sagen wir driftiger Grund das er mir das entsagen kann?

Der_Mario Experte!

Das was er sagte das er nur 'Ältere' hier wohnen haben möchte bezog sich darauf das junge Menschen wohl Ärger bereiten, wäre das jetzt ein sagen wir driftiger Grund das er mir das entsagen kann?[/quote:08721]
Das würde ich mal als seine Privatmeinung bezeichnen, ein &quot;wichtiger Grund&quot; ist das definitiv nicht.

Als &quot;wichtige Gründe&quot; sehen die Gerichte - wie schon gesagt - eine Überbelegung der Wohnung (aber es haben ja vorher auch 2 Personen dort gewohnt, also kein Grund), eine zu erwartende Störung des Hausfriedens (kann ich so nicht erkennen) oder schon bestehende Streitigkeiten zwischen zukünftigem Untermieter und Vermieter an.
Persönliche Vorbehalte gegen &quot;jüngere Leute&quot; ist meiner Meinung nach kein solcher Grund.

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