Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir bewohnten seit Feb. 01 ein Einfamilienhaus ohne Mietvertrag.
Haben letztes Jahr mit dem Bau eines Eigenheimes begonnen und sind
im Jan.04 ausgezogen. In der Bauzeit konnten wir keinen genauen
Auszugstermin nennen aber unser Vermieter meinte wir können jederzeit
ausziehen. Leider haben wir das nicht schriftlich. Wir teilten unseren Vermieter am 20.01.05 mit das wir nun ausziehen. Daraufhin erhielten
wir einen Brief von seinem Anwalt, dass er unsere Kündigung annimmt,
wir aber noch 3 Monate Miete zahlen müssten. Wir haben dann die Wohnung am 31.01.05 mit allen Schlüsseln übergeben, er hat keine Mängel beanstandet. Beharrt aber auf 3 Monate Kündigungsfrist.
Ist durch die Abnahme der Wohnung die Kündigungsfrist hinfällig, außerdem führt er jetzt Renovierungsarbeiten durch. ( Wir mussten nicht renovieren ). Müssen wir zahlen obwohl er die Wohnung renoviert?
Danke für euere Antworten

1 Kommentar zu „Endet bei Wohnungsübergabe die Kündigungsfrist”

FischkoppStuttgart Experte!

1. Kein Mietvertrag = Gesetztliche Richtlinien! 3 Monate Kündigungsfrist ist leider ok
2. Sie sind lt Vertrag Nutzer der Wohnung! Der V;M hat kein Recht die Wohnung zu betreten. Nur in absprache mit Ihnen. Unterbinden sie das einfach!
3. Sollte sich der VM wehren, beharren sie auf die 3 Monate! IHRE WOHNUNG!

4. Angebot an den VM. Er will die Wohnung. Sie eine Kündigung. Aufhebungsvertrag!

5. Er nutzt sie aus. jetzt setzen sie ihm die Pistole auf die Braust!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.