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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Experten,

ich bräuchte eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt.
Bin am 01.11.06 in eine 1-Z-Wohnung eingezogen und am 30.04.07 wieder ausgezogen. Ich habe eine Kaution von 500€ gezahlt, die ich nun natürlich zurück haben möchte. Nun habe ich diesbezüglich ein Schreiben meines Ex-Vermieters vorliegen. Er will bis zur Nebenkostenabrechnung im 1. Quartal 08 100€ einbehalten für die 4 Monate, die ich 2007 drin gewohnt habe. Und dies obwohl ich für die zwei Monate 2006 sogar etwas rausbekommen habe. Das kann doch nicht sein, oder?

Doch damit noch nicht genug: Er stellt mir auch noch eine Gebühr für "Abnützung" von 150€ in Rechnung und bezieht sich dabei auf den üblichen Schönheitsreparaturenparagraph im Mietvertrag, obwohl ich die Wohnung in identischem Zustand wie beim Einzug verlassen habe. Ist ja auch klar, bei der kurzen Mietzeit. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt. Zeitabstände: Küchen, Bad, Dusche alle 3 Jahre, Wohn + Schlafräume alle 5 Jahre + alle Nebenräume alle 7 Jahre und im allgemeinen nach Bedarf. Er hat aber keinerlei Belege für Reparaturen etc. vorgelegt.

Ich wollte einfach mein Geld wieder und hab auf Zinsforderungen etc. verzichtet, aber ich kann auch unverschämt sein

Wie ist denn die Rechtslage, bzw. was empfehlt Ihr mir für das weitere Vorgehen?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe,

Solomaster
Stichwörter: probleme + kautionsrückgabe

2 Kommentare zu „Probleme bei Kautionsrückgabe”

Susanne Experte!

Es gibt keine Pauschale für eine Abnutzung. Die Gebühr für Abnutzung der Wohnung durch Wohnen heisst MIETE. Selbst wenn es im Mietvertrag eine sog. Abgeltungsklausel gäbe, gilt die erst ab Mietzeiten von einem Jahr.

Grundsätzlich darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten für zu erwartende Nachzahlungen. Bei Dir kann er aber durch die letzte Abrechnung nicht belegen, dass mit einer Nachzahlung zu rechnen ist !!! Das würde ich ihm unter die Nase reiben. Ich denke auch, dass die MwSt-Erhöhung hier kein Argument sein wird.
Hast Du über die Abzüge der Kaution eine schriftliche Abrechnung? Ich würde dem sofort mit Anwalt und Mahnbescheid drohen- damit rechnen die meißten VM nicht, da es sich ja wirtschaftlich gesehen eher um Kleinstbeträge handelt- aber hier gehts ums Prinzip.

Der_Mario Experte!

Er stellt mir auch noch eine Gebühr für "Abnützung" von 150€ in Rechnung und bezieht sich dabei auf den üblichen Schönheitsreparaturenparagraph im Mietvertrag, obwohl ich die Wohnung in identischem Zustand wie beim Einzug verlassen habe. [/quote:f67e6]
Soetwas wie eine Abnutzungsgebühr gibt es nicht, dafür zahlst Du ja schon die Miete. Selbst wenn er sich dabei auf die Abnutzung von Teppichen usw beziehen würde, wäre das nach der aktuellen Rechtsprechung unzulässig.
Wenn Du gerade mal ein knappes Jahr in der Wohnung gewohnt hast, musst Du auch keine Schönheitsreparaturen durchführen.

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